Nachlassverzeichnis - Was habe ich für Möglichkeiten, wenn der Erbinhaber mir keine Auskunft gibt?

22. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
mahepre
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 32x hilfreich)
Nachlassverzeichnis - Was habe ich für Möglichkeiten, wenn der Erbinhaber mir keine Auskunft gibt?

Hallo!

Bin pflichtteilsberechtigt in einem Erbfall. Habe Auskunft über den Nachlass beim Erbinhaber eingeholt. Was habe ich für Möglichkeiten, wenn der Erbinhaber mir entweder
- keine Auskunft über den Nachlass gibt, oder
- keine wahrheitsgetreue bzw. unvollständige (mir zweifelhafte) Auskunft über den Nachlass gibt???

Vielen Dank!
mahepre

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
haarhaus
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 43x hilfreich)

Guten Tag,

das Zivilrecht billigt Ihnen einen Anspruch auf Auskunft zu. Allerdings haben Sie keinen Anspruch auf eine inhaltlich wahre Auskunft.

Deshalb:

- Wird keine Auskunft oder erkennbar unvollständige Auskunft erteilt: Notfalls auf Auskunftserteilung klagen.

- Wird eine unrichtige oder zweifelhafte Auskunft erteilt: Eidesstattliche Versicherung über die Richtigkeit und Vollständigkeit der Auskunft vor dem zuständigen Nachlasspfleger verlangen und den Anspruch notfalls gerichtlich durchsetzen. Nach Abgabe der Erklärung notfalls die Strafjustiz einschalten.



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-- Editiert von Haarhaus am 25.06.2007 12:06:55

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