Nachlassverzeichnis für Pflichtteile und Vermächtnis

8. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
juriger
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 5x hilfreich)
Nachlassverzeichnis für Pflichtteile und Vermächtnis

Hallo, folgender Fall:
Vater V verstorben. Mutter M ist laut notariellem Testament Alleinerbin. 2 Kinder K1 und K2.
K1 wurde Vermächtnis eingeräumt, das Haus zu übernehmen mit Untervermächtnissen an M und K2 1/8 vom Wert des Hauses zu bezahlen. Zudem ist das Vermächtnis mit einem 5-jährigen Wohnrecht für M belastet.
Wie erstellt man hier nun ein Nachlassverzeichnis? Kommt z.B. der Wert des Hauses in die Aktiva des Verzeichnisses, oder wird es, da M dieses als Vermächtnis abtreten muss, sowieso nicht in die Aktiva aufgelistet. Letztlich soll das Nachlassverzeichnis ja dazu dienen die Pflichtteile zu berechnen, die K2 geltend machen kann. Wenn das Haus aber in die Aktiva aufgenommen wird, und damit ein höherer Pflichtteil berechnet wird, hat M ja aber nicht mehr Wert des Hauses, um den Pflichtteil bedienen zu können. Sicherlich kann man die Untervermächtnisse dagegen rechnen. Wenn man aber von einem Wert des Hauses zum Todeszeitpunkt wegen dem noch nicht existierenden Wohnrecht höher auslegt, als den Wert des Hauses des Vermächtnis belastet mit dem Wohnrecht, dann kommt M ja schnell in kleinere Zahlen als ihren persönlichen Anteil als Alleinerbin.

Als Beispiel:
- Wert Haus zum Todeszeitpunkt: 240.000€ (ohne Wohnrecht)
- Wert Haus aus Verkehrswertgutachten für Vermächtnis (abzüglich Wohnrecht): 200.000€
- Geldvermögen von V 20.000€ (Erbfallkosten als Passiva bereits abgezogen)

Wie hoch ist dann der Pflichtteil, den M and K2 zahlen muss?
Und stehen 240.000€ oder 200.000€ als Aktiva im Nachlassverzeichnis?

Wird das Wohnrecht überhaupt kapitalisiert, wenn M selbst im Haus wohnt?

-- Editiert von juriger am 08.07.2022 17:40

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
juriger
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 5x hilfreich)

Ist so in etwa die Rechnung richtig?

Nachlasswert: Haus + Geld = 240.000€ + 20.000€ = 260.000€
Pflichtteilanspruch PA (1/8) = 32.500€

Vermächtniswert: 200.000€
Untervermächtnisse UV (1/8) = 25.000€

Würden die Personen dann folgendes bekommen?

K2:
Differenz zwischen PA und UV von M und UV von K1
(32.500-25.000)+25.000 = 32.500

M:
Geld - Pflichtteil als Differenz zwischen PA und UV + UV von K1
20.000 - (32.500 - 25.000) + 25.000 = 37.500

K1:
Vermächtniswert - 2 * UV
200.000 - 50.000 = 150.000

Wäre das so in etwa korrekt?

Würde M aber auf ihr Wohnrecht verzichten und trotzdem dort weiter wohnen, hätte M auch mehr von ihrem Gelderbe?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16804x hilfreich)

Zitat (von juriger):
Kommt z.B. der Wert des Hauses in die Aktiva des Verzeichnisses,


Ja

Zitat (von juriger):
Wenn das Haus aber in die Aktiva aufgenommen wird, und damit ein höherer Pflichtteil berechnet wird, hat M ja aber nicht mehr Wert des Hauses, um den Pflichtteil bedienen zu können. Sicherlich kann man die Untervermächtnisse dagegen rechnen.


Der Pflichtteil wird ohne Berücksichtigung von Vermächtnissen ermittelt.

Zitat (von juriger):
Zudem ist das Vermächtnis mit einem 5-jährigen Wohnrecht für M belastet.


Wurde das Wohnrecht bereits zu Lebzeiten von V eingetragen oder wurde es testamentarisch vermacht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
juriger
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von hh):
Wurde das Wohnrecht bereits zu Lebzeiten von V eingetragen oder wurde es testamentarisch vermacht.

Wohnrecht steht im Testament.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.672 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen