Hallo.
Ich bin Pflichtteilsberechtigte und habe ein privates Nachlassverzeichnis zzgl. Wertermittlungsgutachten eingefordert. Dieses musste ich auch anmahnen, so dass jetzt die Verzugszinsen laufen. Unterdessen habe ich das Verzeichnis auch bekommen, allerdings unvollständig.
In meiner ersten Reaktion habe ich daraufhin ein notarielles Nachlassverzeichnis gefordert. Darin habe ich auch eine Frist gesetzt, bis zu der mir das beauftragte Notariat bekanntgegeben werden sollte.
Frage 1: Habe ich überhaupt ein Recht darauf, das Notariat zu erfahren?
Auf dieses Schreiben hat der Erbe nicht reagiert. Ich habe mir daraufhin nochmals sein Verzeichnis angesehen und festgestellt, dass auch das Wertermittlungsgutachten fehlt. Es gibt zwar keine Immobilien, Betriebe etc., aber Schmuck in Form eines Eheringes.
Frage 2: Kann ich trotz der Forderung eines notariellen Nachlassverzeichnises darauf bestehen, dass das Wertermittlungsgutachten nachgereicht wird?
Viele Grüße,
ElkeA
Nachlassverzeichnis nachbessern oder Notarielles NLV
17. November 2018
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Frage vom 17. November 2018 | 16:18
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachlassverzeichnis nachbessern oder Notarielles NLV
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#1
Antwort vom 17. November 2018 | 21:52
Von
Status: Unbeschreiblich (47616 Beiträge, 16830x hilfreich)
Zitat:Dieses musste ich auch anmahnen, so dass jetzt die Verzugszinsen laufen.
Ein Verzug bei der Erstellung des NLV führt nicht dazu, dass Verzugszinsen zu laufen beginnen.
Zitat:aber Schmuck in Form eines Eheringes.
Und dafür verlangst Du ein Wertermittlungsgutachten? Das ist doch völlig unwirtschaftlich.
Und jetzt?
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