Hallo Forumsmitglieder
Ein Erbe
hat folgendes Problem:
Der Erbe hat ein Schreiben eines Anwalts bekommen und wird aufgefordert ein privates Nachlassverzeichnis zu erstellen (Erblasser ist der Vater, Pflichtteilsberechtigter ist die Halbschwester).
Dieses Schreiben wurde nicht an des Erbens aktuelle Meldeadresse zugestellt, sondern an eine Adresse an der dieser vor ungefähr zwei Jahren gewohnt hat (an der leider noch sein Name hing). Somit habe er erst jetzt davon Kenntnis genommen und lt gesetzter Frist nur 14 Tage Zeit das Verzeichnis zu erstellen.
Da es auch um eine Immobilie geht dessen Wert ohne Gutachter nicht einschätzbar ist und dieser erst in 14 Tagen Zeit hat wird es ihm nicht möglich sein das Verzeichnis aussagekräftig und richtig zu erstellen.
Wie soll sich der Erbe jetzt am Besten verhalten und was soll er als nächstes tun? Der Erbe möchte nichts verschleiern und mit ihr ehrlich und schnell eine Lösung finden.
Danke schonmal im Vorraus.
LG
Chris
-- Editiert von Dorfkanzlei am 13.04.2020 10:17
Nachlassverzeichnis und falsche Adresse
13. April 2020
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Frage vom 13. April 2020 | 09:17
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachlassverzeichnis und falsche Adresse
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 13. April 2020 | 10:40
Von
Status: Unbeschreiblich (47616 Beiträge, 16830x hilfreich)
Dann sollte sich der Erbe beim Anwalt melden und ihm die Sachlage schildern.
Und jetzt?
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