Hallo alle zusammen!
Ich hoffe ihr könnt mir bei meiner Frage helfen.
Flogendes Problem:
Erbengemeinschaft (4 Personen)
In der Erbmasse befindet sich ein Haus, dass der Verstorbene bis zuletzt bewohnt hat. Hausschlüssel hat lediglich eine Person aus der Gemeinschaft. Ist dieser verpflichtet eine Nachlaßliste zu erstellen?
Diese Person hat auch bereits (nachweislich) aus dem Haus Gegenstände entfernt -zwei Tage nach dem Tod des Erblassers-, wobei dabei auch die Vollständigkeit der Gegenstände angezweifelt werden kann.
Sollte eine ausführlichere Beschreibung des Problems zur Beantwortung notwendig sein bitte ich dies bei einer Antwort zu erwähnen.
Für eine Antwort wäre ich dankbar
bis dann
Nachlaß Liste
16. Februar 2009
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Frage vom 16. Februar 2009 | 13:29
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Nachlaß Liste
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 16. Februar 2009 | 21:02
Von
Status: Richter (8035 Beiträge, 4505x hilfreich)
Das Nachlassverzeichnis kann jeder der Erben erstellen.
#2
Antwort vom 17. Februar 2009 | 09:55
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Ich bezog die Nachlaßliste auf das Inventar im Haus. Ist bei meinem Beitrag wohl nicht ganz klar geworden.
Das ein Nachlassverzeichnis jeder der Erben erstellen kann ist mir klar nur ohne Zugang auf die Gegenstände stellt dies wohl ein Problem dar.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 17. Februar 2009 | 19:41
Von
Status: Richter (8035 Beiträge, 4505x hilfreich)
#Das ein Nachlassverzeichnis jeder der Erben erstellen kann ist mir klar nur ohne Zugang auf die Gegenstände stellt dies wohl ein Problem dar.#
Wenn der Erbe den Schlüssel nicht rausrückt, muss ein Anwalt eingeschaltet werden.
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