Nachträgliche Einbauten in überschriebenes Haus

14. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
Nina981981
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachträgliche Einbauten in überschriebenes Haus

Hallo zusammen,

meine Mutter möchte ihr Haus schon vor ihrem Tod an meine Schwester überschreiben. Wir sind zwei Geschwister, meine Schwester würde mich ausbezahlen.
Jetzt geht es um den Wert des Hauses. Wir haben ein Gutachten machen lassen und somit einen ungefähren Wert. Außerdem habe ich schon vor einiger Zeit ein anderes Haus und Geld erhalten, was selbstverständlich in die Rechnung einfließen wird.
Allerdings hängen wir noch an einem Punkt: meine Mutter wird nach Überschreiben des Hauses die Einliegerwohnung in diesem Haus auf eigene Kosten renovieren um dort einzuziehen. Lebenslanges Wohnrecht kalkulieren wir mit ein, aber wie sind die Kosten für den Umbau zu bewerten?
Ich bin der Meinung, durch den Umbau wird der Wert des Hauses gesteigert. Dadurch kommt die Wertsteigerung ausschließlich meiner Schwester zugute.
Wie geht man damit um?




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8625 Beiträge, 4681x hilfreich)

Zitat (von Nina981981):
Allerdings hängen wir noch an einem Punkt: meine Mutter wird nach Überschreiben des Hauses die Einliegerwohnung in diesem Haus auf eigene Kosten renovieren um dort einzuziehen. Lebenslanges Wohnrecht kalkulieren wir mit ein, aber wie sind die Kosten für den Umbau zu bewerten?
Ich bin der Meinung, durch den Umbau wird der Wert des Hauses gesteigert. Dadurch kommt die Wertsteigerung ausschließlich meiner Schwester zugute.
Wie geht man damit um?

Das ist allein Sache der Mutter. Einen Anspruch auf Auszahlung hast du nicht.

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#2
 Von 
Nana71
Status:
Student
(2051 Beiträge, 285x hilfreich)

Zitat (von Nina981981):
Allerdings hängen wir noch an einem Punkt: meine Mutter wird nach Überschreiben des Hauses die Einliegerwohnung in diesem Haus auf eigene Kosten renovieren um dort einzuziehen. Lebenslanges Wohnrecht kalkulieren wir mit ein, aber wie sind die Kosten für den Umbau zu bewerten?


Rein interessehalber: Was ist denn an Renovierung geplant und über welchen Betrag reden wir?

Zitat (von Nina981981):
Ich bin der Meinung, durch den Umbau wird der Wert des Hauses gesteigert. Dadurch kommt die Wertsteigerung ausschließlich meiner Schwester zugute.
Wie geht man damit um?


Da deine Mutter ihr Geld ausgeben kann, wofür sie möchte, wirst du wohl hinnehmen müssen, in diesem Fall nicht zu profitieren.

-- Editiert von User am 14. Mai 2023 19:26

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#3
 Von 
Nina981981
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Das ist allein Sache der Mutter. Einen Anspruch auf Auszahlung hast du nicht.


Natürlich kann sie mit ihrem Geld machen, was sie will. Soll sie auch.
Wir suchen in diesem Falle eine faire Lösung für alle und ich hatte gehofft, hier hat jemand einen ähnlichen Fall bereits gehabt

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#4
 Von 
Nina981981
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Rein interessehalber: Was ist denn an Renovierung geplant und über welchen Betrag reden wir?


Neues Bad, neue Fenster und Türen, Räume vergrößern... ich schätze, 30-40 Tsd. Euro.

Es geht hier gerade eher um einen fairen Ansatz wie um geltendes Recht. Natürlich kann meine Mutter sagen, sie investiert in das Haus meiner Schwester und ich bekomme keinen Ausgleich. Bestehe ich auch nicht drauf.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130335 Beiträge, 41515x hilfreich)

Zitat (von Nina981981):
Es geht hier gerade eher um einen fairen Ansatz wie um geltendes Recht.

Ach so, dann ist die Lösung doch recht einfach.
Nach Abschluss der Änderungen lässt man nochmals ein entsprechendes Gutachten machen und hat den Unterschied der dann entsprechend aufgeteilt wird.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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