Ich habe eine erbrechtliche Streitigkeit rund um ein Nachvermächtnis und würde gerne Einschätzungen hören.
Mein Opa hatte 2018 ein notarielles Testament gemacht. Darin hat er seine drei Söhne zu Erben eingesetzt und jedem per Vorausvermächtnis jeweils eine bestimmte Immobilie zugeordnet. Das Haus meines Vaters sollte an ihn gehen.
Zusätzlich wurde ausdrücklich ein Nachvermächtnis geregelt: Nach dem Tod meines Vaters sollte dieses Haus unentgeltlich an meinen Bruder und mich übergehen.
Damals war die Eigentumslage etwas kompliziert, weil nach dem Tod meiner Oma noch eine Erbengemeinschaft bestand.
Mein Opa hatte ursprünglich bereits 50 % am Haus und erbte nach dem Tod meiner Oma zusätzlich die Hälfte ihres 50 %-Anteils. Dadurch hielt er insgesamt 75 % an den drei Häusern.
Die übrigen 25 % wurden auf die drei Söhne verteilt, sodass jeder Sohn ca. 8,33 % an jedem der drei Häuser hatte.
2021 haben dann die drei Brüder einen notariellen Erbauseinandersetzungsvertrag gemacht. Dabei wurde das Haus vollständig auf meinen Vater übertragen. Im Vertrag steht ausdrücklich, dass dies „zur Erfüllung der im Testament angeordneten Vorausvermächtnisse" erfolgt.
Mein Vater ist 2025 verstorben und hat kurz davor eine andere Person als Alleinerben eingesetzt. Diese Person hat unser Nachvermächtnis zuerst schriftlich anerkannt und sogar angekündigt, die Übergabe vorzubereiten. Kurz danach kamen aber Anwälte dazu und jetzt wird bestritten, dass überhaupt ein wirksamer Nachvermächtnisanspruch besteht.
Die Gegenseite argumentiert im Wesentlichen:
* Mein Opa durfte das damals nicht wirksam so regeln, weil noch die Erbengemeinschaft bestand.
* Deshalb sei das Nachvermächtnis unwirksam.
Unsere Seite argumentiert:
* Der Wille meines Opas war eindeutig.
* Das Testament ist notariell.
* Die spätere Übertragung 2021 hat das Ganze umgesetzt.
* Im Notarvertrag wurde ausdrücklich auf die Erfüllung der Vorausvermächtnisse Bezug genommen.
* Das Haus wurde meinem Vater also genau im Rahmen dieser Regelung übertragen.
Jetzt läuft Klage auf Übertragung des Hauses an meinen Bruder und mich zu je 1/2.
Mich würden allgemeine Einschätzungen interessieren, vor allem zu:
* Wie relevant ist die damalige Erbengemeinschaft wirklich?
* Spielt die notarielle Umsetzung 2021 eine starke Rolle?
* Wie würdet ihr die Chancen grundsätzlich einschätzen?
Natürlich ersetzt das keine anwaltliche Beratung — mich interessieren einfach Erfahrungen und Meinungen zu ähnlichen Fällen
-- Editiert von User am 15. Mai 2026 09:05
Nachvermächtnis
Tatsächlich die "Immobilie" ... oder nur seinen Anteil an der Immobilie?Zitat :Darin hat er seine drei Söhne zu Erben eingesetzt und jedem per Vorausvermächtnis jeweils eine bestimmte Immobilie zugeordnet.
Ja genau die Immobilie im ganzen
Wenn und soweit sich der nachstehend aufgeführte Grundbesitz bei meinem
Ableben in meinem Besitz und Eigentum befindet, haben die Erben Besitz
und Eigentum an nachfolgend näher bezeichneten Grundbesitz mit seinem
dann vorhandenen Bestand unentgeltlich auf den nachstehend aufgeführten
Vermächtnisnehmer, wie folgt, zu übertragen:
-- Editiert von User am 15. Mai 2026 12:10
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Die Immobilie stand aber nicht im alleinigen Eigentum des Opa.Zitat :Wenn und soweit sich der nachstehend aufgeführte Grundbesitz bei meinem
Ableben in meinem Besitz und Eigentum befindet,
Oma 50 %, Opa 50 %.
Dann verstarb meine Oma und es entstand eine Erbengemeinschaft.
Mein Opa bekam von den 50 % meiner Oma wiederum die Hälfte, also weitere 25 %. Dadurch hatte mein Opa insgesamt 75 % an den drei Häusern.
Die übrigen 25 % gingen an die drei Söhne, also hatte jeder Sohn ca. 8,33 % an jedem der drei Häuser.
Danach wurde das notarielle Testament geschrieben.
Es war eigentlich schon immer bekannt, welcher Sohn welches Haus bekommen sollte.
Da mein Vater krank war und immer wieder sagte, dass er das Haus später einmal der Kirche spenden wolle, beschwerte mein Opa ihn zusätzlich mit einem Nachvermächtnis. Darin stand, dass das Haus nach dem Tod meines Vaters unentgeltlich an meinen Bruder und mich übergehen sollte.
2020 verstarb mein Opa. Mein Vater nahm das Testament an mit dem Nachvermächtnis und 2021 wurde das Ganze im Rahmen der notariellen Teilauseinandersetzung entsprechend dem Testament umgesetzt und das Haus vollständig auf meinen Vater übertragen.
Kurz vor seinem Tod vererbte mein Vater das Haus dann allerdings an eine Person, die wir vorher nicht kannten. Diese Person akzeptierte das Nachvermächtnis zuerst sogar schriftlich, entschied sich später aber plötzlich anders und behauptet jetzt, mein Opa hätte das damals wegen der Erbengemeinschaft gar nicht wirksam regeln dürfen.
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