Hallo zusammen,
eine hoffentlich einfache und kurze Frage, zu der ich irgendwie keine Antwort finden konnte: Wenn ein Testament von einem Notar erstellt/beglaubigt wird und es wird ein Reinvermögen genannt, muss dieses Vermögen dem Notar in irgendeiner Form nachgewiesen werden? Ich weiß man kann sein Testament auch selbst schreiben und aufbewaren, da könnte ich theoretisch Vermögen reinschreiben, das ich gar nicht besitze????
Hintergrund ist, dass mein Vater vor einigen Monaten verstorben ist und dort ein Reinvermögen angegeben ist, dass aber nicht aufzufinden ist. Wir haben schon bei Banken recherchiert, bisher aber ohne Erfolg.
-- Editiert von Mauerblume123 am 22.05.2022 13:58
Nachweis für Reinvermögen im Testament
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Zitates wird ein Reinvermögen genannt, muss dieses Vermögen dem Notar in irgendeiner Form nachgewiesen werden? :
Da genügt die Aussage des Mandanten.
Aber selbst wenn es nachgewiesen werden müsste, was soll das bringen?
Zitatda könnte ich theoretisch Vermögen reinschreiben, das ich gar nicht besitze???? :
Ja.
ZitatWenn ein Testament von einem Notar erstellt/beglaubigt wird und es wird ein Reinvermögen genannt, muss dieses Vermögen dem Notar in irgendeiner Form nachgewiesen werden? Ich weiß man kann sein Testament auch selbst schreiben und aufbewaren, da könnte ich theoretisch Vermögen reinschreiben, das ich gar nicht besitze???? :
Hintergrund ist, dass mein Vater vor einigen Monaten verstorben ist und dort ein Reinvermögen angegeben ist, dass aber nicht aufzufinden ist. Wir haben schon bei Banken recherchiert, bisher aber ohne Erfolg.
Vererbt wird das Vermögen des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes. Insofern macht es wenig Sinn, ins Testament konkrete "Zahlen" zu schreiben, da niemand wissen kann, wie groß das Vermögen des Erblassers zum Todeszeitpunkt überhaupt ist.
Vielleicht wurde es ja auch vollständig aufgebraucht, z.B. für Pflegekosten.
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Zitateine hoffentlich einfache und kurze Frage, zu der ich irgendwie keine Antwort finden konnte: Wenn ein Testament von einem Notar erstellt/beglaubigt wird und es wird ein Reinvermögen genannt, muss dieses Vermögen dem Notar in irgendeiner Form nachgewiesen werden? :
Der im Testament genannte Wert dient lediglich zur Berechnung der Notarkosten. Die Angabe beruht auf der Aussage des Testierers und wird nicht vom Notar überprüft.
P.S.: I.d.R. wird der Wert zu niedrig angegeben um Kosten zu sparen
-- Editiert von cruncc1 am 22.05.2022 18:05
Die Aufgabe des Notars ist es, die Vorstellungen seines Auftraggebers in eine juristisch machbare Form zu gießen. Ob er getäuscht wurde oder nach Strich und Faden belogen, das interessiert in diesem Zusammenhang nicht.
Der Notar weiß nicht, was wirklich vorhanden ist, oft ist ja die Einschätzung der Werte gerade bei älteren Menschen doch etwas realitätsfern. Ich kenne eine ältere Dame, die im Pflegeheim noch immer glaubt, aus ihrem Vermögen werde der Aufenthalt finanziert. Dass das Sozialamt da seit Jahren das tut, sie realisiert es nicht. Wenn die Dame jetzt ein Testament machen würde, würde sie auch eine sechsstellige Summe angeben, für die Werte.
Also, schauen, was wirklich zum Todeszeitpunkt da war. Und auf dieser Basis das Testament umsetzen.
wirdwerden
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