Nachweis für Reinvermögen im Testament

22. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
Mauerblume123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachweis für Reinvermögen im Testament

Hallo zusammen,

eine hoffentlich einfache und kurze Frage, zu der ich irgendwie keine Antwort finden konnte: Wenn ein Testament von einem Notar erstellt/beglaubigt wird und es wird ein Reinvermögen genannt, muss dieses Vermögen dem Notar in irgendeiner Form nachgewiesen werden? Ich weiß man kann sein Testament auch selbst schreiben und aufbewaren, da könnte ich theoretisch Vermögen reinschreiben, das ich gar nicht besitze????

Hintergrund ist, dass mein Vater vor einigen Monaten verstorben ist und dort ein Reinvermögen angegeben ist, dass aber nicht aufzufinden ist. Wir haben schon bei Banken recherchiert, bisher aber ohne Erfolg.

-- Editiert von Mauerblume123 am 22.05.2022 13:58

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Mauerblume123):
es wird ein Reinvermögen genannt, muss dieses Vermögen dem Notar in irgendeiner Form nachgewiesen werden?

Da genügt die Aussage des Mandanten.
Aber selbst wenn es nachgewiesen werden müsste, was soll das bringen?



Zitat (von Mauerblume123):
da könnte ich theoretisch Vermögen reinschreiben, das ich gar nicht besitze????

Ja.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Mauerblume123):
Wenn ein Testament von einem Notar erstellt/beglaubigt wird und es wird ein Reinvermögen genannt, muss dieses Vermögen dem Notar in irgendeiner Form nachgewiesen werden? Ich weiß man kann sein Testament auch selbst schreiben und aufbewaren, da könnte ich theoretisch Vermögen reinschreiben, das ich gar nicht besitze????

Hintergrund ist, dass mein Vater vor einigen Monaten verstorben ist und dort ein Reinvermögen angegeben ist, dass aber nicht aufzufinden ist. Wir haben schon bei Banken recherchiert, bisher aber ohne Erfolg.

Vererbt wird das Vermögen des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes. Insofern macht es wenig Sinn, ins Testament konkrete "Zahlen" zu schreiben, da niemand wissen kann, wie groß das Vermögen des Erblassers zum Todeszeitpunkt überhaupt ist.

Vielleicht wurde es ja auch vollständig aufgebraucht, z.B. für Pflegekosten.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8003 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat (von Mauerblume123):
eine hoffentlich einfache und kurze Frage, zu der ich irgendwie keine Antwort finden konnte: Wenn ein Testament von einem Notar erstellt/beglaubigt wird und es wird ein Reinvermögen genannt, muss dieses Vermögen dem Notar in irgendeiner Form nachgewiesen werden?

Der im Testament genannte Wert dient lediglich zur Berechnung der Notarkosten. Die Angabe beruht auf der Aussage des Testierers und wird nicht vom Notar überprüft.

P.S.: I.d.R. wird der Wert zu niedrig angegeben um Kosten zu sparen :wink:

-- Editiert von cruncc1 am 22.05.2022 18:05

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

Die Aufgabe des Notars ist es, die Vorstellungen seines Auftraggebers in eine juristisch machbare Form zu gießen. Ob er getäuscht wurde oder nach Strich und Faden belogen, das interessiert in diesem Zusammenhang nicht.

Der Notar weiß nicht, was wirklich vorhanden ist, oft ist ja die Einschätzung der Werte gerade bei älteren Menschen doch etwas realitätsfern. Ich kenne eine ältere Dame, die im Pflegeheim noch immer glaubt, aus ihrem Vermögen werde der Aufenthalt finanziert. Dass das Sozialamt da seit Jahren das tut, sie realisiert es nicht. Wenn die Dame jetzt ein Testament machen würde, würde sie auch eine sechsstellige Summe angeben, für die Werte.

Also, schauen, was wirklich zum Todeszeitpunkt da war. Und auf dieser Basis das Testament umsetzen.

wirdwerden

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