Neue Frau meines Vaters Vollerbe

10. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
marco73
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 6x hilfreich)
Neue Frau meines Vaters Vollerbe

Hallo,

mein Vater und seine neue Frau haben sich als Vollerben eingesetzt. Der Haupterbe des zuletzt Verstorbenen soll ihr gemeinsames Kind sein.

Weiterhin steht im Testament:

Verlangt eines der nichtgenannten Kinder den Plichtteil aus dem Nachlass des zuerst Verstorbenen, so solles nach dem Tod des zuletzt Verstorbenen ebenfalls nur den Plichtteil aus dessen Nachlass erhalten.

Ich muss dazu sagen das sie noch zwei Kinder aus zwei vorhergegangenen Ehen hat. Muss ich mit denen dan Teilen? Steht mir jetzt schon ein Pflichtteil zu und dann noch ma wenn sie Stirbt? Kann sie jetzt alles verkaufen oder ihrem Söhnen alles Schenken.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8041 Beiträge, 4510x hilfreich)

#mein Vater und seine neue Frau haben sich als Vollerben eingesetzt. Der Haupterbe des zuletzt Verstorbenen soll ihr gemeinsames Kind sein.#
Also sind die jeweiligen weiteren leiblichen Kinder "enterbt".

#Verlangt eines der nichtgenannten Kinder den Plichtteil aus dem Nachlass des zuerst Verstorbenen, so solles nach dem Tod des zuletzt Verstorbenen ebenfalls nur den Plichtteil aus dessen Nachlass erhalten.#
Diese Klausel ist völlig unsinnig und nutzlos, da die Nichtgenannten auch auf den Tod des Letztsterbenden nichts erben!

#Ich muss dazu sagen das sie noch zwei Kinder aus zwei vorhergegangenen Ehen hat. Muss ich mit denen dan Teilen#
Du hast nur beim Tod deines Vaters, nicht jedoch beim Tod deiner Stiefmutter, einen Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

#Steht mir jetzt schon ein Pflichtteil zu und dann noch ma wenn sie Stirbt?#
Zu Lebzeiten gibt es keine Ansprüche und wie schon geschrieben hast du beim Tod deiner Stiefmutter keine Ansprüche.

#Kann sie jetzt alles verkaufen oder ihrem Söhnen alles Schenken.#
Wenn dein Vater der Erststerbende sein sollte, wird deine Stiefmutter Alleinerbin und du (und ggf. alle weiteren leiblichen Kinder deines Vaters) haben einen Pflichtteilsanspruch in bar den du innerhalb von drei Jahren geltend machen kannst. Was sie dann mit "ihrem" Vermögen macht, kann/muss dir egal sein, da du keine weiteren Ansprüche hast.


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#2
 Von 
marco73
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke erst einmal für deine schnelle Antwort.

Nun ist es so mein Vater ist ja vor kurzem Verstorben. Ich habe eine Kopie des Gemeinschaftlichen Testaments vom Amtsgericht zugeschickt bekommen. Also muß ich jetzt meinen Anteilsanspruch geltend machen? Wenn sie also Vollerbe ist, welchen Anspruch habe ich den jetzt?

6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Das Erbe deines Vaters geht zu 50% an die Stiefmutter und zu 50% an seine leiblichen Kinder von ihm. Das wären also bei 2 Kindern je 25 %. Da aber laut Testament du enterbt wurdest, steht dir der Pflichtteil - und zwar immer in bar - zu, dass ist dann wieder die Hälfte, also von deinen 12,5 % wären es dann 6,25 % des Erbes.
Und anfordern würde ich dieses bei der Alleinerbin und zwar zügig. Du kannst von ihr auch eine Aufstellung des Erbes verlangen. Die leiblichen Kinder, die nur zur Stiefmutter gehören haben keinen Erbanspruch.

Das Testament sollte wohl ein selbstgestricktes Berliner Testament sein, dass aber bei Patchwork-Familien überhaupt nicht sinnvoll ist.

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#4
 Von 
marco73
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 6x hilfreich)

Auch dir schon einmal danke.

Wie muß ich das verstehen? Sie 50% Ich und mein Bruder 50% daraus 25% für mich. Warum dann auf einmal nur 12,5% und davon dann 6.25 %. Ich bin ja wie es hier geschrieben steht enterbt worden. Das heißt ja das meine Stiefmutter 93,75 % Erbt???

Bin Konfus!

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#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8041 Beiträge, 4510x hilfreich)

Du hast einen Pflichtteilsanspruch von 1/8 (bzw. 12,5 % ) am Nachlasses deines Vaters (vorausgesetzt es gibt zwei leibliche Kinder) in bar, den du gegenüber den Alleinerbin geltend machen kannst.



-- Editiert am 10.06.2009 20:01

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#6
 Von 
marco73
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 6x hilfreich)

Also nicht 6,25%?

Danke auch dir für deine Antwort.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8041 Beiträge, 4510x hilfreich)

#Sie 50% Ich und mein Bruder 50% daraus 25% für mich. Warum dann auf einmal nur 12,5% und davon dann 6.25 %. Ich bin ja wie es hier geschrieben steht enterbt worden. Das heißt ja das meine Stiefmutter 93,75 % Erbt???#
Nein, deine Stiefmutter ist Alleinerbin zu 100 %.

Dein Pflichtteil wird aufgrund der gesetzlichen Erbfolge berechnet, die gelten würde , wenn kein Testament vorhanden wäre. Dieser gesetzliche Erbteil ist immer abhängig davon, in welchem Güterstand die Ehegatten lebten (gesetzlicher Güterstand) und wieviele leibliche Kinder es gibt.

P.S.: In der Berechnung von sika ist ein Rechenfehler.

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#8
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8041 Beiträge, 4510x hilfreich)

#Also nicht 6,25%?#
Nein, sondern 1/8 (bzw. 12,5 % ).

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
marco73
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 6x hilfreich)

Aha, das beruhigt mich.

Das soll nähmlich für meine kleine Tochter sein. Da mein Vater nicht viel von seiner kleinen Enkeltochter hatte soll das Geld für ihre Ausbildung sein.

Ich danke euch für eure Ausführungen!

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Job-Center
Status:
Schüler
(434 Beiträge, 60x hilfreich)

#Also nicht 6,25%?#
Nein, sondern 1/8 (bzw. 12,5 % )
.

Das ist korrekt! Sika, hat auch im Anfang so richtig gesagt, dann hat sie die 25% mit 50% verwechselt.

Du sollst jetzt alle Angaben die diese Frau macht (nicht sika, sondern deine Stiefmutter), unter die Lupe nehmen. Ich sehe das so, vielleicht hast du durch diese Frau viel an Erbe verloren, aber positives hier, ist was du für dein Kind in Zukunft entscheidest und besser machen wirst.




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#11
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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