Neuer Wert in Erbmasse

8. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
leonardo-da
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 21x hilfreich)
Neuer Wert in Erbmasse

Folgender Fall:
Person A verstirbt und hinterlässt kein Testament. Erben werden der überlebende Ehegatte und zwei Kinder B und C. Keiner schlägt innerhalb von 6 Wochen das Erbe aus, sie akzeptieren also das Erbe. Nun, nach einigen Jahren eines Prozesses, wird Person A wieder Eigentümerin von 50% einer Wohnung im Ausland. Ich gehe davon aus, dass auch für dieses Gut, das in die Erbmasse fällt, das Erbe als akzeptiert gilt. Kind B versucht nun sich als alleiniger Erbe dieses Gutes auszugeben, da die anderen nicht innerhalb einer Frist, dort im Ausland, das Erbe explizit angenommen haben. Ich denke, dass ein Erbe nur insgesamt angenommen oder ausgeschlagen werden kann, dass also auch dieser Teil des Erbes als von allen akzeptiert gilt. Macht sich Kind B strafbar, wenn er sich als alleiniger Erbe ins Grundbuch eintragen lässt? Was kann ihm angedroht werden, und wie, so ein Verhalten zu unterlassen?
Danke.

-- Editiert am 08.06.2009 21:58

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
leonardo-da
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 21x hilfreich)

Danke für Ihre Antwort.
Sind Sie sicher, dass das Akzeptieren oder Ausschlagen eines Erbes teilbar ist (Nachlassspaltung)? Bezieht sich diese Nachlassspaltung nicht nur auf die Festlegung derjenigen Personen, die als Erben festgelegt werden und ihren jeweiligen Anteil am Erbe (abhängig von dem Land wo sich das Erbgut, vor allem wenn es eine Immobilie ist, befindet)?
Danke.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Eigentlich kann man ein Erbe nur insgesamt annehmen oder ausschlagen.

In diesem Fall kann aber ausländisches Erbrecht ins Spiel kommen, da es sich eine im Ausland befindliche Immobilie handelt. Wenn dadurch für die ausländische Immobilie das deutsche Erbrecht nicht gilt, dann kann es genau zu den hier beschriebenen Umständen kommen.

Das kann so weit gehen, dass Kind B tatsächlich Alleinerbe für diese Immobilie ist. Eine Strafbarkeit wäre nach deutschem Recht übrigens auch dann nicht gegeben, wenn Kind B sich zu Unrecht als Alleinerbe eintragen lässt. Ob das nach ausländischem Recht auch so wäre, kann ich nicht beurteilen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.125 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen