Hallo zusammen,
ich schreibe hier, weil ich echt nicht mehr weiter weis...
Kurze Erklärung:
Mein Vater (deutscher Staatsangehöriger) ist vor ca. 2 Wochen in der Tschechischen Republik gestorben.
Dort hatte er gelebt und auch gearbeitet.
Da ich weis, dass er in Deutschland Schulden hatte und ich mir vorstellen kann, dass auch in Tschechien Schulden sein könnten, will ich eine Erbschaft auf jeden Fall ausschlagen.
Gesagt getan, zum Nachlassgericht in meinen Wohnnort gegangen und Erbe ausschlagen (nach deutschem Recht).
Dort wurde ich aber darüber informiert, dass es seit 2015 ein neues EU-Erbrecht gibt, es ist jetzt nicht mehr davon abhängig, welche Staatsangehörigkeit der Erblasser hat sonder in welchen Land er seinen "gewöhnlichen Aufenthalt hat". In diesem Fall soll tschechisches Erbrecht zählen/gelten.
Trozdem hat mir das Deutsche Nachlassgericht eine Erbauschlagung ausgehändigt, mit der Bitte, mich bei der zuständigen Behörde in Tschechien zu begeben. Die am Amtsgericht wussten auch nicht so richtig weiter, weil sie solche Fälle noch gar nicht so richtig hatten. Auf der Auschlagung steht:
"Der Erschienene ist darauf hingewiesen worden, dass er selbst das Geriht oder die zuständige Behörde des anderen Staates, bei dem der Nachlas abgewickelt wird, über die Ausschlagung informieren muss. Das Nachlassgericht prüft nicht die Zulässigkeit und Wirksamkeit dieser Erklärung nach dem anzuwenden Erbrecht".
Ich hab also mit der Deutschen Botschaft in Prag telefoniert, diese wusste auch nicht so richtig Beischeid. Haben erst gesagt "Er ist doch Deutscher" Sie haben ausgeschlagen und alles ist erledigt. Als ich aber dann das neue Erbrecht seit 2015 angesprochen habe wusste auch nicht so weiter wie es nun weiter geht... ich soll erstmal die Unterlagen dahin schicken...
Hat jemand ne Idee was ich machen muss? Ich möchte einfach nur das Erbe ausschlagen und mehr nicht..
Für jede Hilfe bin ich überaus Dankbar!!!
Liebe Grüße
Neues EU-Erbrecht seit 2015...Keiner weis so richtig Bescheid..
8. Juni 2017
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Frage vom 8. Juni 2017 | 14:06
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Neues EU-Erbrecht seit 2015...Keiner weis so richtig Bescheid..
Testament oder Erbe?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 8. Juni 2017 | 16:37
Von
Status: Unbeschreiblich (45484 Beiträge, 16175x hilfreich)
Siehe hier unter 5.
https://e-justice.europa.eu/content_succession-166-cz-de.do#toc_5
Und jetzt?
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