Nicht anerkanntes Kind

24. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Kriskros123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Nicht anerkanntes Kind

Hallo Zusammen,
habe heute erfahren dass mein Vater gestorben ist. Aufgrund vieler Differenzen habe ich zu ihm seit der Trennung meiner nicht verheirateten Eltern nie regelmäßigen Kontakt gehabt und seit 5 Jahren gar keinen Kontakt mehr. Er hat mich nie als Kind anerkannt und er steht auch nicht in meiner Geburtsurkunde.
Meine Frage ist nun zu was bin ich verpflichtet und zu was eben nicht. Ich möchte kein Erbe oder Ähnliches. Ich möchte nichts damit zu tun haben. Dennoch hat seine Ex Ehefrau mich bei der Polizei als Sohn angegeben. Ich sollte dann den Todesschein und die Wohnungsschlüssel an mich nehmen. Vor Ort habe ich Papiere und Schlüssel in der Wohnung gelassen und bin gegangen. Der Ex Ehefrau habe ich darüber informiert.

-- Editiert von Kriskros123 am 24.02.2020 00:25

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

Zitat (von Kriskros123):
Meine Frage ist nun zu was bin ich verpflichtet und zu was eben nicht.

Wenn er die Vaterschaft nicht anerkannt hat, ist es nicht dein rechtlicher Vater und du hast keinerlei Verpflichtungen.
Zitat:
Dennoch hat seine Ex Ehefrau mich bei der Polizei als Sohn angegeben.

Weshalb Polizei?

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#2
 Von 
Kriskros123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Es war so, dass ich von der Polizei angerufen wurde. Seine Ex Ehefrau hat mich als Sohn angegeben. Diese hat mir dann die Adresse gegeben unter der er gewohnt hat. Hier hat die Ex Ehefrau auf mich gewartet und hat mir Unterlagen in die Hand gedrückt und weg war sie. Mein Vater hat allem Anschein nach in einem betreuten Wohnen bzw in Wohnungen der AWO gewohnt. Eine Pflegekraft hat mir dann die Wohnung aufgeschlossen wo mein Vater noch lag. Diese sagte mir ich müsse jetzt ein Bestattungsunternehmen innerhalb von 36 Std anrufen und beauftragen. Und die Wohnung müsse auch leer geräumt werden. Ich habe dann alles in der Wohnung gelassen und bin gegangen.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38436 Beiträge, 14002x hilfreich)

Du beauftragst niemanden. Du bist juristisch gesehen nicht sein Kind - und unabhängig davon: wer die Musik bestellt, der muss sie auch bezahlen.Teile dem Heim mit, dass Du nicht zuständig bist und folglich auch nichts organisieren/zahlen wirst. Ob man bei der Konstellation vorsichtshalber auch noch das Erbe ausschlägt, damit man nicht über diesen Umweg später noch in Anspruch genommen wird, das kann ich im Augenblick nicht abschätzen.

wirdwerden

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#4
 Von 
guest-12325.02.2020 18:38:59
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 104x hilfreich)

Zitat:
Ich habe dann alles in der Wohnung gelassen und bin gegangen.
Der Ex Ehefrau habe ich darüber informiert.


Die Ex-Frau wird das herzlich wenig interessieren, sie hat den Ball an dich abgespielt.

Hast du auch die AWO informiert? Dadurch, dass du die Unterlagen an dich genommen und die Wohnung betreten hast, geht diese erstmal davon aus, dass du dich kümmern wirst.
Einfach "Tür zu" reicht daher - meiner Ansicht nach - nicht, dann hättest du gar nicht hingehen dürfen oder direkt gegenüber der Pflegekraft erklären müssen, dass du nicht zuständig bist.

Ruf morgen die AWO an und erklär die Sachlage.

Aus der Schilderung schließe ich, dass dein Vater keine weiteren Kinder hatte und zum Zeitpunkt des Todes auch nicht verheiratet war.

Bestattungspflichtig sind nach den Bestattungsgesetzen der Bundesländer die nächsten voll geschäftsfähigen Angehörigen des Verstorbenen.
Die Kosten sind aus dem Erbe zu bezahlen. Deckt das Erbe die Kosten nicht, müssen die nächsten Angehörigen zahlen.
Nicht automatisch sind die Erben bestattungspflichtig. Erbe und Bestattungspflicht kann auch auseinanderfallen.

Da du rechtlich nicht sein Kind warst, bist du weder Erbe, noch bestattungspflichtig. Die Ex-Frau aber auch nicht.
Leben seine Eltern noch? Hatte er Geschwister?
Evtl. kannst du der AWO zumindest Hinweise auf weitere Angehörige geben.
Findet sich niemand, muss die Gemeinde alles notwendige veranlassen.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38436 Beiträge, 14002x hilfreich)

Na ja, bis dahin ist der Verstorbene zumindest skelettiert, wenn nicht nur noch Staub. Es ist nun mal so, dass nach deutschen Gesetzen die Verstorbenen in einem bestimmten Zeitraum unter die Erde gebracht werden müssen. Aber auch das ist geregelt. Die AWO wird nicht suchen, muss sie auch nicht. Sie benachrichtigt die Kommune und entweder Ordnungsamt oder Sozialamt regeln dann die Beerdigung. Auch finanziell und gucken dann hinterher, ob sie die Kosten auf wen auch immer abwälzen können.

Wichtig ist halt nur, dass der Betroffene hier sich nicht überreden läßt, irgendwelche Aufträge zu erteilen.

wirdwerden

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#6
 Von 
Kriskros123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die vielen und schnellen Antworten. Es ist alles geklärt. Ich bin nicht zuständig sondern das ansässige Ordnungsamt kümmert sich jetzt darum.

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