Nichte Anspruch auf Haus Erbe?

9. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
Nicole_1979
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Nichte Anspruch auf Haus Erbe?

Guten Tag,
Hätte bezüglich des Elternhauses eine Frage.
Zum Sachverhalt: Eltern 03/2022 schweren Verkehrsunfall in Westdeutschland (wohnhaft)
Vater schwer verletzt und seitdem pflegebedürftig und lebt seitdem bei mir in Berlin. Die Mama ist leider aufgrund ihrer Verletzung 06/2022 verstorben.

Während dem Zeitraums, vom Unfall - Vaters genesen, und Mamas einschlafen, war eine schlimme Zeit gewesen.
Pendelte zwischen Berlin und Westdeutschland ständig hin und her. Da die Krankenhäuser des Elternhauses leider zu weit weg waren, wohnte ich immer naheliegend in Hotels.

Hätte die Zeit ohne meinen Bruder und Freunde seelisch und finanziell nicht geschafft. Meine Schwester war Beruflich gebunden, so dass täglich telefoniert wurde.
Meine Nichte (schwesterlich) meldete sich provisorisch.
Fragte nach monaten mal nach, ob sie nicht mal finanziell etwas geben könnte, da die Fahrten, Hotels, das Elternhaus etc. alles finanziert werden musste während der Zeit. Erhielt einmalig 200 Euro mit der Begründung sie sei jetzt schwanger... (Sie berufstätig und Freund auch)
Im nachhinein kam auch noch raus, während ich die Beerdigung der Mama plante, sie ihren Freund geheiratet hat... Mit der Begründung, dass sie den selben Nachnamen ihres Kindes besitzen will! Was ich verstehe, aber ihre Oma war frisch gestorben und nicht mal unter der Erde!!!

Jetzt steht es fest, dass das Elternhaus in Westdeutschland verkauft werden soll.
Stehe als alleinige Erbin, da meine Geschwister anderen Vater haben. Selbstverständlich möchte ich dennoch mit meinen (halb) Geschwistern teilen.

Meine Nichte hält nun auch die Hände auf. Moralisch gesehen, während der ganzen Zeit war wahrhaftig kein Verlass auf sie! Mein Vater weiss bis heute nichts von der Hochzeit, das würde ihm seelisch zusetzen und würde vom Geld ihr nichts geben.
Nun meine Frage bitte. Muss mein Vater und ich ihr trotzdem etwas geben? Obwohl sie nicht mit drin steht?
Falls nein, bin ich wirklich hin und her gerissen, was ich tun soll.

Mit freundlichen Grüßen

-- Editiert von User am 9. August 2023 19:41

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48815 Beiträge, 17195x hilfreich)

Zitat (von Nicole_1979):
Stehe als alleinige Erbin, da meine Geschwister anderen Vater haben.


Ist Dein Vater Alleineigentümer des Hauses (gewesen)?

Zitat (von Nicole_1979):
Muss mein Vater und ich ihr trotzdem etwas geben?


Nein

Zitat (von Nicole_1979):
Obwohl sie nicht mit drin steht?


Wo steht sie nicht mit drin?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8351 Beiträge, 4587x hilfreich)

Zitat (von Nicole_1979):
Jetzt steht es fest, dass das Elternhaus in Westdeutschland verkauft werden soll.
Stehe als alleinige Erbin, da meine Geschwister anderen Vater haben. Selbstverständlich möchte ich dennoch mit meinen (halb) Geschwistern teilen.


Das ist übrigens eine Schenkung von dir und es fällt Schenkungssteuer an. Der Freibetrag beträgt lediglich EUR 20.000.
Zitat:
Nun meine Frage bitte. Muss mein Vater und ich ihr trotzdem etwas geben? Obwohl sie nicht mit drin steht?

Wo steht sie nicht mit drin?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Nicole_1979
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Dankeschön für die Antwort/en

Im Grundbuch standen beide drin, da aber die Mama leider verstorben ist, steht Papa alleine jetzt drin. Aber im Testament stehe ich als Erbin vom Haus allein, mit dem Hinweis, dass ich es mit meinen (halb) Geschwistern nach meinen Ermessen aufteilen kann.

Nun gehört aber meine Nichte zu meiner (halb) Schwester und 'geiert' jetzt schon rum.
Obwohl ich eigentlich emotional ihre 200 Euro am liebsten zurück geben möchte und das wars ... Weil es kam keinerlei Hilfestellung während dem Zeitraum . stattdessen hatte sie noch geheiratet, obwohl die Beerdigung nicht mal stattfand. Empfinde es einfach geschmacklos.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
car4000
Status:
Schüler
(412 Beiträge, 62x hilfreich)

Zitat (von Nicole_1979):
Im Grundbuch standen beide drin, da aber die Mama leider verstorben ist, steht Papa alleine jetzt drin.


Sicher? Nach gesetzlicher Erbfolge gehört deinem Vater (bei 50/50 Aufteilung mit der Mutter) das Haus nun zu 3/4 und den Kindern je zu 1/12.
Haben alle Kinder bei der Änderung des Grundbuchs darauf verzichtet und dem Vater die jeweiligen Anteile überlassen?

-- Editiert von User am 10. August 2023 10:33

Signatur:

- car4000 -

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8351 Beiträge, 4587x hilfreich)

Zitat (von Nicole_1979):
Im Grundbuch standen beide drin, da aber die Mama leider verstorben ist, steht Papa alleine jetzt drin.

Dann gibt es offensichtlich ein Testament der Eltern, in dem der Vater Alleinerbe der Mutter ist.
Zitat:
Aber im Testament stehe ich als Erbin vom Haus allein, mit dem Hinweis, dass ich es mit meinen (halb) Geschwistern nach meinen Ermessen aufteilen kann.

Dann wäre die Frage, ob es sich um ein Vermächtnis beider Eltern handelt oder ob es sich um die Schlusserbfolge (des Überlebenden) handelt.

Hierzu muss man den genauen Wortlaut des Testaments kennen.

Gibt es eine notarielle Vollmacht des Vaters? Wenn nicht, musst eine amtliche Betreuung beim Amtsgericht beantragt werden. Ich gehe davon aus, dass der Vater nicht mehr geschäftsfähig ist.

-- Editiert von User am 10. August 2023 12:11

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8351 Beiträge, 4587x hilfreich)

Zitat (von car4000):
Sicher? Nach gesetzlicher Erbfolge...

:augenroll: Bereits im ersten Beitrag steht, dass es ein Testament gibt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
car4000
Status:
Schüler
(412 Beiträge, 62x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Bereits im ersten Beitrag steht, dass es ein Testament gibt.


Das Testament der Mutter, das Testament des Vaters...?
Wenn Nicole_1979 im Testament der Mutter als Alleinerbin steht, wieso steht der Vater dann alleine im Grundbuch?
Wenn Nicole_1979 im Testament der Vaters als Alleinerbin steht, ist das seltsam, da sie ja der einzige Nachkomme ist.

Ein paar mehr Informationen wären wohl hilfreich

Signatur:

- car4000 -

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8351 Beiträge, 4587x hilfreich)

Zitat (von car4000):
Das Testament der Mutter, das Testament des Vaters...?

Es gibt offensichtlich ein gemeinschaftliches Testament. :wink:

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48815 Beiträge, 17195x hilfreich)

Das ist natürlich denkbar, dennoch wäre hilfreich, wenn @Nicole_1979 das nochmal klarstellen würde.

-- Editiert von User am 10. August 2023 16:12

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1619 Beiträge, 194x hilfreich)

Zitat (von Nicole_1979):
Stehe als alleinige Erbin, da meine Geschwister anderen Vater haben. Selbstverständlich möchte ich dennoch mit meinen (halb) Geschwistern teilen.


Es geht doch jetzt aber um das Erbe deiner Mutter, richtig? Dein Vater lebt ja noch, wenn ich das richtig verstanden habe.

Auch wenn deine Geschwister per Testament enterbt wurden (so liest es sich für mich), haben sie Anspruch auf ihren Pflichtteil.

Sofern deine Schwester (Mutter deiner Nichte?) bereits vor eurer Mutter verstorben ist, tritt ihre Tochter an ihre Stelle, wäre also ebenfalls pflichtteilsberechtigt.

Dass deine Geschwister einen anderen Vater haben, spielt keine Rolle, sofern es um das Erbe eurer Mutter geht.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
sonmischt
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 54x hilfreich)

Also auch beim dritten Mal Lesen finde ich es nicht: Wo steht im ersten Beitrag etwas von einem Testament? Wessen Testament und was steht da drin. Der Vater lebt doch noch, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
sonmischt
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 54x hilfreich)

Sorry, doppelt

-- Editiert von User am 13. August 2023 13:10

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8351 Beiträge, 4587x hilfreich)

Zitat (von sonmischt):
Also auch beim dritten Mal Lesen finde ich es nicht: Wo steht im ersten Beitrag etwas von einem Testament? Wessen Testament und was steht da drin. Der Vater lebt doch noch, oder?

Zitat (von Nicole_1979):
Stehe als alleinige Erbin, da meine Geschwister anderen Vater haben.

Daraus schließe ich, dass es ein Testament geben muss, da sie sonst nicht alleinige Erbin sein kann.

Zitat (von Nicole_1979):
Aber im Testament stehe ich als Erbin vom Haus allein, mit dem Hinweis, dass ich es mit meinen (halb) Geschwistern nach meinen Ermessen aufteilen kann.


Anscheinend hat die TS kein Interesse mehr - schade. :augenroll:

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11427 Beiträge, 4332x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Daraus schließe ich, dass es ein Testament geben muss, da sie sonst nicht alleinige Erbin sein kann.

;)
Zitat (von Nicole_1979):
Aber im Testament stehe ich als Erbin vom Haus allein, mit dem Hinweis, dass ich es mit meinen (halb) Geschwistern nach meinen Ermessen aufteilen kann.


Nur hier kann die TE noch gar nicht alleinige Erbin geworden sein, da der im Grundbuch stehende Vater unter den Lebenden weilt.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17590 Beiträge, 5978x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Daraus schließe ich, dass es ein Testament geben muss, da sie sonst nicht alleinige Erbin sein kann.
Nein, denn Sie liefert ja die Erklärung warum sie das so denkt gleich mit dazu. Sie glaubt sie sei Alleinerbe weil ihr Vater nicht der Vater der anderen Geschwister ist. Später schreibt sie lediglich, dass sie das Haus alleine erben soll. Bisher hat sie nichts davon geschrieben, dass sie testamentarisch Alleinerbe sein soll.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
sonmischt
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 54x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Daraus schließe ich, dass es ein Testament geben muss, da sie sonst nicht alleinige Erbin sein kann.


Den Schluss finde ich -wenn ein Sachverhalt von einem Laien geschildert wird- sehr gewagt.

Aber letzten Endes wird nur die TE den Sachverhalt sicher aufklären können, mal schauen, ob sie sich nochmal meldet.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11427 Beiträge, 4332x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Bisher hat sie nichts davon geschrieben, dass sie testamentarisch Alleinerbe sein soll.
Zitat (von sonmischt):
Den Schluss finde ich -wenn ein Sachverhalt von einem Laien geschildert wird- sehr gewagt.


Entsprechende Passage hatte ich doch aus #3 zitiert.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17590 Beiträge, 5978x hilfreich)

Nur, dass da rein gar nichts von einem Alleinerben steht.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8351 Beiträge, 4587x hilfreich)

Ich gehe davon aus

Zitat (von Nicole_1979):
Im Grundbuch standen beide drin, da aber die Mama leider verstorben ist, steht Papa alleine jetzt drin.

Zitat (von cruncc):
Dann gibt es offensichtlich ein Testament der Eltern, in dem der Vater Alleinerbe der Mutter ist.

Zitat (von Nicole_1979):
Aber im Testament stehe ich als Erbin vom Haus allein, mit dem Hinweis, dass ich es mit meinen (halb) Geschwistern nach meinen Ermessen aufteilen kann.

Zitat (von cruncc):
Dann wäre die Frage, ob es sich um ein Vermächtnis beider Eltern handelt oder ob es sich um die Schlusserbfolge (des Überlebenden) handelt.


Ob das stimmt, kann uns letztendlich nur der TS sagen - und er/sie hat offensichtlich kein Interess mehr :wink:

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 282.756 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
114.083 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen