Nichteheliche Gemeinschaft

7. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
InkaD
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Nichteheliche Gemeinschaft

Hallo,mein Partner und ich leben seit ca. 4 Jahren in einer nichtehelichen Gemeinschaft. Ich habe 2 eigene kleine Kinder, mein Partner hat aus erster Ehe 2 erwachsene Kinder, die nicht mehr im Haushalt wohnen. Ich habe vor 4 Jahren meinen Haushalt komplett aufgelöst, da das Haus meines Lebenspartners komplett eingerichtet war. Nun mußte ich mein eigenes Auto verkaufen, weil es schon zu alt war und fahre einen neuen Wagen, den mein Lebenspartner für mich gekauft hat (er ist aber auf seinen Namen angemeldet). Ich habe jetzt 2 Fragen: 1. wenn mir etwas passiert (im schlimmsten Fall sterbe ich) was passiert mit meinen Kindern? Kann ich bestimmen, daß mein Lebenspartner für die Kinder sorgen kann?
2. wenn mein Lebenspartner stirbt, habe ich nichts mehr, nicht mal mehr eine Wohnung. Was kann ich tun ? Wie kann ich vorsorgen?
Gruß InkaD

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Heiraten - dass sichert dir zumindest den Hausrat.
Ansonsten kannst du per Testament deinen Lebensgefährten als Vormund für deine Kinder nennen, dass Vormundschaftsgericht folgt diesen Wünschen meistens (kommt natürlich auf das Verhältnis zum Vater an).
Dein Lebensgefährte kann natürlich in seinem Testament sowohl dich wie auch deine Kinder mit Vermächtnissen beglücken. Die Vermächtnisse dürfen im Wert aber nicht das restliche Erbe übersteigen.

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#2
 Von 
InkaD
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Sika0304 - aber heiraten wollten wir eigentlich nicht. Ich denke mit einer Heirat wären seine leiblichen Kinder auch nicht einverstanden, da sie ja dann auf einen Teil seines Vermögens verzichten würden.
Gruß
InkaD

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#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)



Wenn du ebenfalls arbeitest, bringst du in eure Gemeinschaft ja auch was ein; auch den Erlös aus deinem aufgelösten Haushalt z. b.
Dein Partner wird seine weitere Lebensplanung doch wohl nicht alleine von der Haltung seiner Kinder abhängig machen? Auch wenn ihr verheiratet seid, kann man für den Todesfall alles so testamentarisch regeln, dass dir bleibt, was dir gehören soll und die Kinder können mit dem bedacht werden, was der Vater sich wünscht.

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#4
 Von 
InkaD
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke HeHe - jetzt muß ich nur noch das "Zwischenmenschliche" regeln und mit meinem Freund darüber sprechen. Es ist ja nicht ganz einfach, wenn es um Absicherung oder Geld geht. Ein Testament hat er noch nicht, obwohl er über 60 ist und schon mal einen Schlaganfall hatte. Aber ich muß eben auch an mich und meine Kinder denken.

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#5
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

Das meine ich aber auch. Er kann doch auch nicht wollen, dass du und deine Kinder im Falle seines Todes (was hoffentlich noch lang hin ist) völlig planlos seid.

Dein Freund hat bei einer Heirat ja auch Vorteile: Stellt euch vor, es erwischt ihn ein zweiter Schlaganfall und es müssen Entscheidungen getroffen werden: Dann werden nur die Angehörigen im Sinne von Verwandtschaft gefragt und du bist dann vor Gesetz sozusagen eine unbeteiligte Dritte.

Alles Gute!

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#6
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Außerdem würdest du durch die Heirat einen Rentenanspruch (Witwe) erwerben.
Könnt ja heimlich heiraten, wenn er Angst vor der Reaktion seiner Kinder hat.
Da man ja seinen Namen behalten kann, fällt das bis zum Tod nicht auf.
Dann kannst du auch in seinem Sinne die Beerdigung regeln. Außerdem können dich seine Kinder nicht so einfach auf die Straße setzen.

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#7
 Von 
InkaD
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Ihr beiden,
vielen Dank für Eure Ratschläge, Ihr habt mich gestärkt. Jetzt weiß ich was ich zu tun habe.
Grüsse
Inka

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