Nichteheliches Kind

8. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
Shadow
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Nichteheliches Kind

Hallo zusammen,
mein Vater hat ein nichteheliches Kind, das er auch anerkannt hat. Wenn meine Eltern nun ein Berliner Testament haben und ausdrücklich das nichteheliche Kind ausschließen, auf was hat es dann Anspruch?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2936x hilfreich)

Wenn du das zweite Kind deines Vaters bist:
50% seines Vermögens geht an seine Ehefrau
50% gehen an seine Kinder (also bei 2 Kindern je 25%). Durch "Enterben" wird diese Zahl noch einmal um die Hälfte gekürzt (also 12,5%).

Ehefrau stirbt: 50% an Ehemann 50% an dich.

In euerer Konstellation würde ich aber von einem Berliner Testament abraten, vorallem, falls deine Mutter zuerst stirbt, wird es kompliziert. Vielleicht kann man durch einen Erbverzichtsvertrag erreichen, dass das dein Halbgeschwisterchen auf weitere Ansrüche verzichtet.
D.h. grob gesagt, für die Auszahlung der Summe xy heute/später verzichtet Kind 1 auf weitere Ansprüche. Dies ist eine freiwillige Vereinbarung, die aber vor dem Notar von beiden Seiten (Vater/Kind) unterschrieben werden muss. D.h., spielt Kind mit = gut, spielt Kind nicht mit = kann man nichts machen.

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#2
 Von 
Shadow
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Sika, erstmal schönen Dank für die schnelle Antwort.
Sachverhalt ist folgender: Beide Eltern leben, drei eheliche Kinder, ein nichteheliches meines Vaters (alle erwachsen). Zu dem nichtehelichen Kind besteht kein Kontakt und meine Eltern möchten nicht, dass das Kind etwas erbt.
Meine Eltern haben nicht viel, aber z.B. ein Sparbuch, auf dem sie für ihre Beerdigungskosten sparen. Habe jetzt schon rausgefunden, dass per Testament das nichtehel. Kind ausgeschlossen werden muss, es aber trotzdem noch den Pflichtteil bekommt, was wohl nicht verhindert werden kann. Da gibt es aber noch eine Klausel -nach 1970 geboren-, die ich aber leider nicht ganz verstehe, weißt Du oder jmd anderes da vielleicht mehr?
Wie sieht es mit diesem Sparbuch aus, wenn man das Geld f. eine Beerdigung braucht, bleibt ja nicht mehr viel über. Können sie davon überhaupt eine Beerdigung bezahlen oder müssen erst Erben ausgezahlt werden?? (Was wir ehel. Kinder natürlich nicht wollen würden)
Hach, ist das alles kompliziert.

-- Editiert von Shadow am 08.09.2008 14:22:27

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8468 Beiträge, 4624x hilfreich)

...In euerer Konstellation würde ich aber von einem Berliner Testament abraten, vorallem, falls deine Mutter zuerst stirbt, wird es kompliziert...
Weshalb denn das? Was ist daran kompliziert.
Dadurch dass das Kind vom Erbe per Testament ausgeschlossen ist, steht ihm nur der Pflichtteil zu.

...Wie sieht es mit diesem Sparbuch aus, wenn man das Geld f. eine Beerdigung braucht, bleibt ja nicht mehr viel über. Können sie davon überhaupt eine Beerdigung bezahlen oder müssen erst Erben ausgezahlt werden??...
Aktivnachlassen minus Verbindlichkeiten = Reinnachlass.

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#4
 Von 
Shadow
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank!

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