Nießbrauch bei Heimunterbringung

17. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Käferle
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 17x hilfreich)
Nießbrauch bei Heimunterbringung

Hallo,
eine Frau kommt ins Pflegeheim. Bisher wohnte sie in einer Wohnung die dem Sohn schon vor 15 Jahren übertragen wurde. Dabei wurde ein Nießbrauchrecht vereinbart.
Da die Heimkosten nicht vollständig getragen werden können übernimmt des Sozialamt einen Teil. Der Vater ist auch schon seit Jahren im Heim- dafür bezahlt der Sohn Elternunterhalt.
Laut Sozialamt muss nun die Wohnung vermietet und die Kaltmiete an das Heim abgeführt werden. Das ist für den Sohn völlig einsichtig und auch nachvollziehbar, schließlich bleibt ihm so die Wohnung erhalten.

Die Frage ist nun was passiert, wenn der Sohn die Wohnung verkauft und sich dabei gegenüber dem Sozialamt verpflichtet den Wert der Kaltmiete monatlich zu übernehmen?

Und Nein- der Sohn steckt seine Eltern nicht einfach so ins Heim um abzukassieren oder ähnliches- beide sind tragisch erkrankt und schwer pflegebedürftig.

Gruß
Käferle

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1593 Beiträge, 976x hilfreich)

Die Wohnung wird sich nur verkaufen lassen, wenn der Niessbrauch gelöscht wird. Dafür muss die Mutter zustimmen.

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#2
 Von 
Bimbel
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 7x hilfreich)

Die Mutter würde zustimmen.
Allerdings würde doch dann das Sozialamt sagen das dies „arm sparen" ist und entsprechend intervenieren.
Deshalb die Idee dem Sozialamt diesen Vorschlag zu machen, nämlich die zu erwartende Kaltmiete bei Verkauf der Wohnung monatlich aus dem Erlös abzutreten

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
Deshalb die Idee dem Sozialamt diesen Vorschlag zu machen, nämlich die zu erwartende Kaltmiete bei Verkauf der Wohnung monatlich aus dem Erlös abzutreten


Einen Versuch ist es wert.

Allerdings kann ich mir vorstellen, dass das Sozialamt in irgendeiner Art eine Sicherheit dafür erwartet, dass die Kaltmiete tatsächlich gezahlt wird.

Man kann der Mutter das Nießbrauchrecht aber auch einfach abkaufen. Dagegen kann das Sozialamt kaum etwas unternehmen, da der Kaufpreis für die Mutter verwertbares Vermögen darstellt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Bimbel
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 7x hilfreich)


Hallo,
die Mutter würde auf den Nießbrauch verzichten, d.h. er würde ausgetragen.
Da sie aber Sozialhilfe beansprucht würde das Sozialamt dies als „ arm sparen" werten und vermutlich die Zahlungen ablehnen.
Deshalb würde der Sohn dies mit dem Sozialamt abklären und den Vorschlag machen, das er die Kaltmiete anteilig zur Deckung der Heimkosten einbringt.

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#5
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1593 Beiträge, 976x hilfreich)

Versuchen kannst du es. Aber wenn der Mutter das Nießbrauchsrecht abgekauft werden würde, kann das Sozialamt eigentlich auch keine Bedenken haben. Wie hh.

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