Niesbrauch - Was für Rechte habe ich an dem Anwesen?

29. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
sole2714
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 12x hilfreich)
Niesbrauch - Was für Rechte habe ich an dem Anwesen?

Hallo!
Habe mein Elternhaus geerbt,Mutter hat unentgeltliches Nies- und Nutzungsrecht.
Was für Rechte habe ich an dem Anwesen???
Danke

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4 Antworten
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#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Du hast die Eigentumsrechte, also z.B. das Recht, das das Haus zu verkaufen. Das ist aber recht theoretisch, da sich ein Haus mitNießbrauchrecht kaum wirtschaftlich verkaufen lässt. Nutzungsrechte hast Du jedoch nicht.

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#2
 Von 
sole2714
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 12x hilfreich)

Dann siehts mit Geld aufs Haus aufnehmen auch schlecht aus wegen des Niesbrauchs, oder ?

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Ja, eine Grundschuld, die nachrangig zu einem Nießbrauchrecht eingetragen ist, wird von keiner mir bekannten Bank als Sicherheit akzeptiert.

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#4
 Von 
sole2714
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 12x hilfreich)

Und wenn sowas schon im Grundbuch eingetragen aber nicht gelöscht ist?Also meine Eltern hatten damals Geld aufgenommen,es ist getilgt aber nicht gelöscht
Ist dann aufnehmen möglich.?


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