Niesbrauch - bedeutet das, dass mein Bruder jetzt alleiniger Eigentümer ist?

10. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
kako1811
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 10x hilfreich)
Niesbrauch - bedeutet das, dass mein Bruder jetzt alleiniger Eigentümer ist?

Mein Vater hat vor einigen Jahren an sein Wochenendhaus angebaut, und ist, gemeinam mit meinem Bruder,dorthin gezogen.
Ich wohen einige 100km weg. Das Verhältnis ist gut und rege, Besuche sind(aufgrund der Entfernung) nicht so oft.
Mein Vater war in den letzten Jahren sehr oft sehr krank, so dass das Thema erben immer mal wieder angesprochen wurde. Meinem Vater ging es immer darum, dass das Haus in der Familie bleibt, mir ging es auch nur darum. So habe ich meinem Bruder immer gesagt, wenn wir es dann gemeinschaftlich erben, soll er dort wohnen; ohne Miete, dafür aber für Instanthaltung und Nebenkosten selber aufkommen. So wäre er abgesichert und ich würde dafür sorgen können, dass es in der Familie bleibt, falls ihm was passiert(was nach jahrelanger schwerer Abhängigkeit nicht ganz abwegig ist).
Nun ist mein Vater leider so krank, dass er sich nicht erholen wird. Da mein Bruder bei ihm wohnt, ist er natürlich der, der mehr für meinen Vater sorgt, als ich es kann.
Jetzt erzählt mein Bruder mir, dass er und mein Vater es jetzt eine Niesbrauch Regelung getroffen haben. Da ich mit Niesbrauch nicht so vertraut war, habe ich an Wohnrecht gedacht, besonders als mein Bruder mir sagte, Verkauf usw. von seiner Seite sei nicht möglich.
Ich komme mir enterbt vor.
Wenn es eine Niesbrauchregelung gibt, bedeutet das doch, dass mein Bruder jetzt alleiniger Eigentümer ist, oder? Er kann es verkaufen und er bestimmt, wer es später erbt.
Ich hätte also keinen Anspruch mehr auf "meinen" Teil dieses Hauses.
Wo kann ich in Erfahrung bringen, ob es diese Niesbrauchregelung gibt, kann ich selber das Grundbuch einsehen(denn da müsste das doch eingetragen werden).
Inwieweit habe ich die Möglichkeit gegen diese Regelung Einspruch zu erheben, evtl. auch nach dem Ableben meines Vaters.

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1 Antwort
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#1
 Von 
Job-Center
Status:
Schüler
(434 Beiträge, 60x hilfreich)

Wenn es eine Niesbrauchregelung gibt, bedeutet das doch, dass mein Bruder jetzt alleiniger Eigentümer ist, oder? .

Ohne Testament, wirst du auch zu 50% erben. Das Problem ist, das du nur an die Hauskosten dann beteiligt wirst.

Er kann es verkaufen und er bestimmt, wer es später erbt

Das nicht! Wenn du auch Miteigentümer bist.

Lösung: Dein Anteil an ihm verkaufen und falls eine Auszahlung sofort nicht möglich, lass die das per notarielle Schuldanerkenntnis absichern.



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