Hallo zusammen,
folgende Situation:
Eine Wohnung wird von den Eltern auf den Sohn überschrieben.
Die Eltern haben Niesbrauch auf die Wohnung.
Der Vater stirbt leider und der Niesbrauch geht auf die Mutter über.
Der Sohn hat vom Arbeitgeber ein hohes Gehalt/Einkommen.
1. Darf der Sohn ohne Miete zu zahlen in der Wohnung wohnen, wenn die Mutter damit einverstanden ist?
Muss hier dann aber eine Schenkung in der Steuererklärung angegeben werden?
2. Wie verhält es sich mit den Nebenkosten. Darf auch diese die Mutter übernehmen oder ist das steuerrechtlich relevent (Stichwort: Schenkung)?
3. Wenn die Wohnung an Dritte vermietet wird, darf der Sohn die Mieteinnahmen trotz Niesbrauch der Mutter behalten und selbst versteuern und die Mieteinnahmen nutzen, um eine andere Wohnung zu finanzieren? Oder muss für diesen Weg der Niesbrauch erst rausgenommen werden?
Danke für Eure Antwort.
Niesbrauch und Nutzung der Immobilie durch den Eigentümer
23. Januar 2024
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Frage vom 23. Januar 2024 | 10:16
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Niesbrauch und Nutzung der Immobilie durch den Eigentümer
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#1
Antwort vom 23. Januar 2024 | 10:37
Von
Status: Unbeschreiblich (49077 Beiträge, 17274x hilfreich)
Zitat1. Darf der Sohn ohne Miete zu zahlen in der Wohnung wohnen, wenn die Mutter damit einverstanden ist? :
ja
ZitatMuss hier dann aber eine Schenkung in der Steuererklärung angegeben werden? :
Nein
Zitat2. Wie verhält es sich mit den Nebenkosten. Darf auch diese die Mutter übernehmen oder ist das steuerrechtlich relevent (Stichwort: Schenkung)? :
Das wäre eine Schenkung.
Zitat3. Wenn die Wohnung an Dritte vermietet wird, darf der Sohn die Mieteinnahmen trotz Niesbrauch der Mutter behalten und selbst versteuern und die Mieteinnahmen nutzen, um eine andere Wohnung zu finanzieren? :
Auch das wäre eine Schenkung
ZitatOder muss für diesen Weg der Niesbrauch erst rausgenommen werden? :
Ja, das wäre sinnvoll.
#2
Antwort vom 23. Januar 2024 | 11:13
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
vielen Dank für die Antwort. Habe ich das also richtig verstanden:
Der Sohn bzw. Eigentümer darf bei Einverständnis umsonst in der Wohnung leben. Dies wird quasi nicht als Schenkung gesehen? Es müssen also keine Steuern gezahlt werden?
Vielen Dank!
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#3
Antwort vom 23. Januar 2024 | 13:24
Von
Status: Richter (8423 Beiträge, 4608x hilfreich)
ZitatDer Sohn bzw. Eigentümer darf bei Einverständnis umsonst in der Wohnung leben. :
Ja, der Sohn darf umsonst in der Wohnung leben.
Zitat:Es müssen also keine Steuern gezahlt werden?
Wenn der Sohn keine Miete zahlt, hat das ggf. Auswirkungen auf die Einkommensteuer der Mutter.
https://www.haufe.de/steuern/haufe-steuer-office-excellence/verbilligte-vermietung-an-nahe-angehoerige-21-abs2-e-1-die-gesetzliche-neuregelung-ab-vz-2021_idesk_PI25844_HI14666003.html
#4
Antwort vom 23. Januar 2024 | 14:30
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die Antwort. In dem Link sehe ich jetzt allerdings keinen Hinweis auf Auswirkungen auf die Einkommenssteuer (der Mutter).
#5
Antwort vom 23. Januar 2024 | 15:27
Von
Status: Unbeschreiblich (49077 Beiträge, 17274x hilfreich)
ZitatWenn der Sohn keine Miete zahlt, hat das ggf. Auswirkungen auf die Einkommensteuer der Mutter. :
Nein, das hat es nicht.
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