Hallo, ich habe eine Frage zum Thema Niessbrauch, vielleicht kann mir da jemand helfen.
Es geht um ein Haus samt Inhalt, die Begünstigte ist jetzt in ein Heim gekommen und hat jemand Fremden zur Bevollmächtigten gemacht und anscheinend auch als Erbin eingesetzt. Jetzt will die Bevollmächtigte den Nießbrauch gegen Summe x löschen lassen. Wozu die Eigentümer auch bereit sind. Das Problem ist, dass ihr Anwalt verlangt, dass die Eigentümer alle Kosten tragen, dass sie auf jegliche Ansprüche verzichten, auch wenn etwas aus dem Haus fehlt oder beschädigt ist und anscheinend auch die Räumung des Hauses (nicht alles gehört den Eigentümern) erwartet wird.
Ferner hat er keine Unterlagen vorgelegt, dass die Bevollmächtigte überhaupt berechtigt ist, die Summe in Empfang zu nehmen und den Niessbrauch zu löschen.
(Die Begünstigte ist orientiert und geistig klar, kann aber nicht mehr sprechen. Sie würde das so nicht wollen. Auch wenn das eher ein emotionaler Aspekt ist.)
Ich würde gerne wissen, wie das mit den Kosten der Löschung und der Hausübergabe ist. Das Problem ist vor allem ein Treppenlifter, den die Bevollmächtigte ausbauen will, weil sie glaubt, dafür noch Geld zu bekommen und dessen Ein/Ausbau ggf. die Steintreppe beschädigt, sowie die Verzichtserklärung. So schnell könnte man garnicht feststellen, was alles fehlt.
Vielen Dank, falls mir da jemand helfen kann, der schon mal soetwas miterlebt hat. R.
Nießbrauch - Nießbrauch gegen Summe x löschen lassen?
3. Februar 2012
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Frage vom 3. Februar 2012 | 14:35
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nießbrauch - Nießbrauch gegen Summe x löschen lassen?
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#1
Antwort vom 3. Februar 2012 | 14:43
Von
Status: Student (2281 Beiträge, 1343x hilfreich)
Die Löschung des Nießbrauchs ist Verhandlungssache.
Die Nießbrauchsberechtigte kann verlangen was sie will,
oder das Haus vermieten.
Es liegt somit an den Eigentümern was Ihnen die Löschung wert ist.
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