Guten Abend.
Nehmen wir folgendes Beispiel an: Sohn S bekommt von seiner Mutter zu Lebzeiten ihr Elternhaus überschrieben. Dieses Haus ist bisher vermietet. Auf dem Haus lastet noch ein altes Wohnrecht sowie Niesbrauch für die Oma von S, welche vor über 20 Jahren das Haus der Tochter überlassen hat.
Die Oma lebt seit langer Zeit aufgrund von Demenz im Heim und kann sich nicht mehr äußern. Das Wohnrecht wird folglich nicht mehr ausgeübt.
Im ursprünglichen Übergabevertrag aus den 90er Jahren ist geregelt, dass keine Rentenzahlungsverpflichtungen auf den Eigentümer übergehen sollte der Nießbraucher dazu gewzungen sein ins Heim zu ziehen. Allerdings kann das Kind (Mutter von S ist vor kurzem verstorben) oder der Eigentümer finanziell belangt werden, sollte der Nießbraucher verarmen. Zudem ist außerdem vereinbart, dass der Nießbraucher nicht nur für gewöhnliche sondern auch für außergewöhnliche Instandhaltungskosten aufkommt (ich nehme aber an, das gilt nur solange der Nießbraucher in dem Objekt wohnt).
Die Oma steht unter Betreuung. Betreuer ist Enkel S.
S möchte nun gerne das Haus selbst nutzen und dementsprechend sanieren. Für eine FInanzierung ist die Schuld im Grundbuch jedoch problematisch.
Wie ist das weiteren Vorgehen? S wendet sich an das Vormundschaftsgericht. Ergänzungbetreuer wird bestellt.
Wie bemisst sich das Recht. Mieteinnahmen fallen ja z.B. bei Eigennutzung nicht an. Werden diese dennoch als fiktive Berechnungsgrundlage herangezogen? Oder kann gar das Geld der Betreuten verwendet werden, aufgrund o,g, Klausel? Das ist eigentlich nicht im Interesse von S. Oder wird der Ergänzungsbetreuer bewerten wie die finanzielle Lage der Betreuten ist und es kann eine Pauschale Abschlagszahlung vereinbart werden?
Wie lange wird sich solch eine Entscheidung ziehen?
Vielen Dank im voraus für euren Input.
Nießbrauch ablösen bei betreuter Person
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Es wird der Kapitalwert des Nießbrauchrechtes ermittelt und diesen Betrag wirst Du für die Ablösung des Nießbrauchrechtes zahlen müssen.
Zitat:Zudem ist außerdem vereinbart, dass der Nießbraucher nicht nur für gewöhnliche sondern auch für außergewöhnliche Instandhaltungskosten aufkommt (ich nehme aber an, das gilt nur solange der Nießbraucher in dem Objekt wohnt).
Der Nießbraucher ist "wirtschaftlicher Eigentümer", das bedeutet nicht, dass er im Objekt wohnen muss.
Zitat:Mieteinnahmen fallen ja z.B. bei Eigennutzung nicht an.
Der Nießbraucher kann bestimmen, wer dort wohnt und zu welcher Bedingungen.
Zitat:Werden diese dennoch als fiktive Berechnungsgrundlage herangezogen?
Der Eigentümer müsste ggf. auch real Miete zahlen.
Zitat:Oder kann gar das Geld der Betreuten verwendet werden, aufgrund o,g, Klausel?
Die Oma müsste vertragsgemäß für gewöhnliche und außergewöhnliche Instandhaltungskosten aufkommen.
-- Editiert von cruncc1 am 29.04.2015 16:52
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Hm allerdings würde sie diesen Part erfüllen (tragen aller Instandshaltungsmaßnahmen über gewöhnliche Reparaturen hinaus), dann könnten ihren Heimkosten nicht mehr bezahlt werden, für die dann der Eigentümer aufzukommen hätte.
Eine Krux ist das.
Etwa 25.000 Euro würde die Ablöse betragen. Bei einem Haus das bald 100 Jahre alt ist und bei dem schon lange nichts mehr grundlegendes gemacht wurde, finde ich das ganz schön heftig. Aber die sauberste Lösung wäre es. Oma ist dann definitiv finanziell abgesichert und wir haben keine Probleme mehr. Nur das Geld für die Ablöse ist halt noch eine zusätzliche finanzielle Belastung für uns.
Pffff heute kam Post vom Rechtspfleger, der uns mitteilte, dass wir nicht berechtigt wären Änderungen an dem Haus auf eigene Rechnung vorzunehmen, geschweige denn überhaupt selbst einzuziehen.
Es ist doch weder im Sinne der Betreuten, dass wir dafür ihr Geld nehmen und ich nehme auch mal an, dass es im Sinne der Oma ist, dass ihr Haus von den Nachfolgegenerationen bewohnt und erhalten wird. Auch wenn sie sich leider dazu nicht mehr äußern kann.
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