Hallo liebe Helferlein,
folgendes Beispiel:
Ehegatten A und B setzen C und D durch einen Ehevertrag zu Ihren Erben ein. Der überlebende Ehegatte A oder B erhält vom verstorbenen Ehegatten lebenslangen Nießbrauch am gesamten Vermögen des verstorbenen und auch die Möglichkeit nach dem Tod neu zu verfügen.
Es handelt sich um ein ehemals gemeinsames Konto / später in Einzelkonto umgewandelt und Sparbuch.
Jetzt sind beispielsweise 16 Jahre vergangen seitdem A verstorben ist. B hat unter Nutzung einer Öffnungsklausel im Erbvertrag durch ein Testament neu verfügt und C ist darin nicht erneut berücksichtigt. Zur Umsetzung bedient sich B eines Testamentsvollstreckers X.
Dieser ist ja für die Umsetzung des Testaments zuständig.
Muss sich X vor Erledigung der Testamentsverfügung um die Herausgabe ant. Vermögens an die Erben aus dem ursprünglichen Erbvertrag kümmern? Dort war er ja eigentlich für nichts zuständig.
Was wenn das Vermögen zum Sterbetag von B nicht mehr in der ursprünglichen Höhe zum Sterbetag von A vorhanden ist? Gehen dann Ansprüche aus dem Testament von B gegenüber der neuen Erben gänzlich unter und nur Ansprüche aus dem Erbvertrag von A und B sind zu bedienen?
Wie soll X die eigentlichen zustehenden Summen aus dem Nießbrauch was C und D ja mal ursprünglich verfügt wurde rausbekommen?
Danke für Eure Beurteilungen. VG
Nießbrauch am gesamten Vermögen
27. September 2022
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Frage vom 27. September 2022 | 10:48
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Nießbrauch am gesamten Vermögen
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 27. September 2022 | 22:27
Von
Status: Unbeschreiblich (47632 Beiträge, 16837x hilfreich)
ZitatMuss sich X vor Erledigung der Testamentsverfügung um die Herausgabe ant. Vermögens an die Erben aus dem ursprünglichen Erbvertrag kümmern? :
Ja
ZitatWas wenn das Vermögen zum Sterbetag von B nicht mehr in der ursprünglichen Höhe zum Sterbetag von A vorhanden ist? :
Das ist nicht gut, da ein Nießbrauch nicht dazu berechtigt, das Vermögen zu verbrauchen.
ZitatGehen dann Ansprüche aus dem Testament von B gegenüber der neuen Erben gänzlich unter und nur Ansprüche aus dem Erbvertrag von A und B sind zu bedienen? :
Die Frage verstehe ich nicht.
ZitatWie soll X die eigentlichen zustehenden Summen aus dem Nießbrauch was C und D ja mal ursprünglich verfügt wurde rausbekommen? :
Unterlagen auf alte Kontoauszüge durchsuchen usw. Auch sollten C und D ja irgendwie wissen, was sie damals geerbt haben.
Und jetzt?
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