Fakt: 2 Eigentümer - Geschwister - haben der Mutter Nießbrauch
zu je 50 % eingeräumt. Ist es möglich, dass die Mutter bei einem
Eigentümer diesen Nießbrauch rückgängig machen kann ?
Nießbrauch - bei einem Eigentümer diesen Nießbrauch rückgängig machen?
12. Dezember 2005
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Frage vom 12. Dezember 2005 | 01:38
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nießbrauch - bei einem Eigentümer diesen Nießbrauch rückgängig machen?
#1
Antwort vom 12. Dezember 2005 | 10:38
Von
Status: Unbeschreiblich (49853 Beiträge, 17475x hilfreich)
Im Prinzip geht das.
Aber was soll das in Deinem Fall bringen?
Und jetzt?
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