Nießbrauch im Grundbuch eintragen?

6. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
kibagro
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Nießbrauch im Grundbuch eintragen?

wenn meine großtante stirbt erbe ich haus hof grunstücke und muß großonkel das nießbrauchsrecht im grundbuch eitragen. so geschrieben im notariellen testament.
könnte ich großneffe jetzt schon einziehen,umbauen.die erbschaftssteuer wird denke ich sehr hoch sein. was ist wenn ei pflegefall eintritt und das haus verkauft werden muß.könnte sie mir es auch unter verkehrswert verkaufen.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47459 Beiträge, 16802x hilfreich)

Da Dein Großonkel das Nießbrauchrecht bekommen soll, darfst Du da sowieso nicht einziehen. Vielmehr hat der Großonkel das Recht, dort einzuziehen oder alternativ das Haus zu vermieten.

Du erhälst nur das Eigentumsrecht, jedoch nicht das Besitzrecht.

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-- Editiert am 06.06.2010 22:09

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