Guten Tag,
ich war früher schon öfters hier im Forum unterwegs und ich fand hier immer gute und hilfreiche Antworten.
Heute habe ich erneut ein großes Problem und hoffe auch wieder auf eure Hilfe :?
Wie im Betreff aufgeführt, ist meine Frage etwas verworren, aber ich versuche es mal in Stichpunkten:
Wir haben gestern folgende Konstellation bei einem Familientreffen diskutiert:
1. Kauf eines Betriebsgrundstücks von Eigentümer A und Eigentümer B
1. Eigentümer B vererbt seinem Sohn seine Hälfte am Betriebsgrundstück - der Ehefrau vom Eigentümer B wird ein lebenslanger Nießbrauch eingeräumt
2. alter Eigentümer B und sein Sohn versterben nach eingen Jahren - nun ist die Ehefrau vom Sohn Eigentümer geworden (C)
Ein paar Jahre war alles ok, Eigentümer C hatte seine Hälfte des Platzes selber genutzt (Mietvertrag zwischen ihm und Nießbrauchneehmer) dann aber an Dritte Fremde hoch weitervermietet, das Geld bis auf kleinen Mietbetrag für sich behalten und so nicht an die Ehefrau Eigentümer B welche Nießbrauch hat weitergeleitet. Diese soll aber von dem Mietwert volle Renovierungskosten und Instandhaltungskosten zahlen! :-(
Neben anderen Diskriminierungen durch neuer Eigentümerin (C) wurde darauf der bestehende Mietvertrag zwischen Nießbrauchnehmerin und ihr gekündigt.
Nun stellt sich für mich die Rechtslage schwamig da, wenn Nießbrauchnehmerin wieder untervermieten möchte.
Wie ist hier die Rechtslage:
1. Darf Nießbrauchnehmerin als Besitzerin des Grundstücks einen langfristigen Mietvertrag mit Dritten machen?
2. Wenn Nießbrauchnehmerin nun versterben sollte, könnte dann Eigentümerin C auf Eigenbedarf klagen und Mieter trotz langfristigen Vertrag kündigen?
3. Da es sich um ein Gemeinschaftsgrundstück ohne Teilung handelt - muß der Mieter vom alten Eigentümer A - der eine Hälfte vermietet hat - damit rechnen das auch seinem Mieter wegen Eigenbedarf gekündigt wird?
4. Kann der Nießbrauch der Ehefrau auf ihre Tochter übertragen werden?
Hat jemand eine Idee wie man aus dieser Sache am besten rauskommen könnte? Wir fanden gestern keine einheitliche Meinung :-)
Danke für ein paar Ideen,
liebe Grüsse
Wione-Lue
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Nießbrauch und Eigenbedarf
29. Oktober 2011
Thema abonnieren
Frage vom 29. Oktober 2011 | 15:26
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Nießbrauch und Eigenbedarf
#1
Antwort vom 30. Oktober 2011 | 21:07
Von
Status: Unbeschreiblich (50079 Beiträge, 17550x hilfreich)
zu 1.: Ja
zu 2.: Eigenbedarf gibt es nur bei Wohnungen. Bei Betriebgrundstücken ist der Vertrag einzuhalten. Eine Kündigung bei befristeten Verträgen oder andersartigen Kündigungsausschlüssen ist nicht möglich, es sei denn, der Mieter verletzt seine vertraglichen Pflichten.
zu 3.: siehe 2.
zu 4.: Nein.
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