Niessbrauch - wer bekommt die Mieteinnahmen?

8. Dezember 2003 Thema abonnieren
 Von 
Schulz Joerg
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Niessbrauch - wer bekommt die Mieteinnahmen?

Hallo,

ich habe einen verzwickten Fall, und bitte um Hilfe

Eine Großmutter hat das Niessbrauchrecht an einem Wohnhaus.
Jetzt wurde das Haus notariell auf zwei Töchter zu je 50% übertragen. Damit besteht immernoch das Niessbrauchrecht.

Hier nun meine Frage

Wenn das Haus vermietet werden soll, wer bekommt die Mieteinnahmen dieses Besitzes ?
Die beiden Eigentümer?? oder derjenige der das Niessbrauchrecht besitzt ?? Außerdem möchte ich gerne wissen über was derjenige entscheiden kann der dieses Niessbrauchrecht besitzt und wie diese Recht rückgängig gemacht werden kann.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48430 Beiträge, 17082x hilfreich)

Die Mieteinnahmen bekommt derjenige, der das Nießbrauchrecht hat. Sie kann über alles entscheiden, was zum Gebrauch des Hauses gehört. Sie bekommt die Einnahmen (Miete), muss aber auch die Ausgaben tragen.

Rückgängig gemacht werden kann das nur, wenn die Großmutter notariell auf das Nießbrauchrecht verzichtet. Ich gehe davon aus, dass es im Grundbuch eingetragen ist.

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#2
 Von 
Schulz Joerg
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen dank fuer die Antwort, doch jetzt habe ich da noch eine frage

dann war die notarielle teilung dieses besitzes ja auf gut deutsch gesagt schwachsinn, wenn diese großmutter noch lebt, oder ?
welche rechtlichen Vorteile hat dies fuer die beiden töchter ? Nachteile ??

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48430 Beiträge, 17082x hilfreich)

Eine Übertragung von Grundbesitz auf Kinder oder Enkel mit Nießbrauch für den Vorbesitzer, hier die Großmutter ist im Hinblick auf die Erbschaftssteuer interessant, für den Fall, dass ansonsten bei einem tatsächlichen Erbe die Freibeträge überschritten würden.

Außerdem kann die Erbfolge nicht mehr geändert werden. Sie hätten auch gar nicht von der Großmutter geerbt, solange ihre Eltern (Kind der Großmutter) noch lebt.

Nachteile für die beiden Töchter sehe ich dabei nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Wilhelm Bräker
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
habe eine Frage zum Nießbrauchrecht. Ich besitze ein Haus, für das für eine andere Person Nießbrauchrecht besteht. Jetzt habe ich endlich einen Kaufinteressenten gefunden, der das Haus auch mit dem bestehenden Nießbrauchrecht erwerben möchte (war schwer genug!!). Der Käufer möchte das Haus abr vorher von innen besichtigen. Und hier weigert sich der Niebrauchberechtigte. Was kann ich da machen?

1x Hilfreiche Antwort

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