Hallo, ich habe ein kleines Problem. Meine Oma bekam vor etwa 18 Jahren ein lebenslanges Nießbrauchrecht eingetragen auf das Haus ihres Mannes. Damals wurde das auch alles ins Grundbuch eingetragen. Jetzt sind wir am überlegen wie das mit dem Abfindungsbeitrag ist.I habe im Internet einiges gefunden auch eine Tabelle und anhand dieser hab ich berechnet das (nicht 100%ig sicher)ca 1000€ kaltmiete x12Monate=12000€
12000€x 8,990(wert aus der Tabelle bei heute 70jährigen Frau)=107880€ Jetzt meine Frage Das müsste der aktuelle Abfindungsbetrag sein oder? Da es aber wie gesagt im Grundbuch eingetragen wurde, hat man damals 60000DM errechnet auch das steht drin. Aber damals hat keiner einen evt. Währungswechsel einkalkuliert. Heisst das jetzt das sie ca 30000€ Abfindung bekommen würde wenn sie es sich auszahlen läßt oder wird es neu berechnet wenn sie sagt sie will morgen die Abfindung?`Als Laie würde ich sagen das es ja eine Minderung ist und sie enorm Verlust damit macht. Sie hat vor zu mir zu ziehen und überlegt halt jetzt ob es sinnvoll wäre drauf zu verzichten oder sich auszahlen zu lassen.Vielen Dank im Vorraus für hilfreiche Tips
Nießbrauch wert des Abfindungsbeitrages nach Wärungswechsel
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Der Auszahlungswert des Nießbrauchrechtes richtet sich nach dem aktuellen Mietwert. Es spielt keine Rolle, was vor 18 Jahren als Wert in das Grundbuch eingetragen wurde. Deine Berechnung mit dem Ergebnis 107.880€ ist daher korrekt.
Die Tabelle, auf die Du Dich beziehst, stammt dabei auf dem BewG. Daran ist nur das Finanzamt gebunden. Sie basiert auf einer Sterbetafel von 1986/88 und einem Zinssatz von 5,5%. Wenn man jedoch eine aktuelle Sterbetafel und den aktuellen Marktzins ansetzt, dann kommt man auf einen noch höheren Vervielfältiger.
Abgesehen davon, ist so etwas sowieso Verhandlungssache. Es muss ja auch jemand bereit sein, das zu bezahlen, was Deine Oma dafür verlangt.
Der Auszahlungswert des Nießbrauchrechtes richtet sich nach dem aktuellen Mietwert. Es spielt keine Rolle, was vor 18 Jahren als Wert in das Grundbuch eingetragen wurde. Deine Berechnung mit dem Ergebnis 107.880€ ist daher korrekt.
Die Tabelle, auf die Du Dich beziehst, stammt dabei auf dem BewG. Daran ist nur das Finanzamt gebunden. Sie basiert auf einer Sterbetafel von 1986/88 und einem Zinssatz von 5,5%. Wenn man jedoch eine aktuelle Sterbetafel und den aktuellen Marktzins ansetzt, dann kommt man auf einen noch höheren Vervielfältiger.
Abgesehen davon, ist so etwas sowieso Verhandlungssache. Es muss ja auch jemand bereit sein, das zu bezahlen, was Deine Oma dafür verlangt. Einfach zu erwarten, dass jemand eine nach Formel XY berechnete Abfindung bezahlen muss, das geht auch nicht.
Wenn sich niemand findet, der das Nießbrauchrecht auszahlen will, dann sollte die Oma das Haus vermieten. Das Recht dazu hätte sie als Inhaberin des Nießbrauchrechtes.
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Lebt eigentlich der Mann der Oma noch? Wer ist als Eigentümer des Hausgrundstücks in das Grundbuch eingetragen?
Der Mann lebt noch aber der ist nebensächlich. Das Haus hat er vor 18 Jahren per Schenkung auf seinen Sohn übertragen und anbei meiner Oma eben dieses Nießbrauchrecht eingeräumt. Wenn sie jetzt zb zu mir ziehen würde darf sie Mieter ins haus holen? Wegen dem Abfindungsbetrag das ist so eine Sache. Diejenigen, die das Haus bekommen haben sind geldgeil und wir verstehen uns daher nicht gut, weil ich vermute das sie alle Hebel in bewegung setzen werden, das Oma schnellstmöglich da auszieht. Um das Haus verkaufen zu können wegen dem Wertverlust ect. Oma wäre mit 20T zufrieden sagt sie aber wenn sie ein anrecht auf mindestens 50T oder mehr hat dann werde ich natürlich auf Schritt und Tritt dabei sein. Weil sie wird im Gesamten Erbe ausgelassen, also ist das die einzige Möglichkeit etwas von dem zu bekommen wofür sie Jahrelang mit gebaut und bezahlt hat. Aber ich danke für die schnelle Antwort.
Wenn sie jetzt zb zu mir ziehen würde darf sie Mieter ins haus holen?
Ja, das Nießbrauchrecht beinhaltet das Recht zur Vermietung.
Wenn die Oma sich stur stellt, dann kann der Eigentümer das Haus zwar verkaufen, aber das Nießbraucrecht bleibt erhalten. Der erzielbare Kaufpreis mindert sich dann um den Wert des Nießbrauchrechtes nach obiger Berechnung.
Wenn die Oma ein Nießbrauchrecht im Wert von 50T€ für 20T€ verkauft, dann gilt die Differenz übrigens als Schenkung. Wenn die Eigentümer keine direkten Nachkommen der Oma sind, dann fällt auch noch Schenkungssteuer an.
Eher kann die Oma die jetzigen Eigentümer etwas ärgern. Nach 18 Jahren sind doch bestimmt irgendwelche außerordentlichen Reparaturen fällig. Die muss der Eigentümer durchführen und bezahlen, auch wenn er aktuell nichts davon hat. Der Nießbraucher ist nur für die regelmäßig anfallenden Reparaturen zuständig.
Wenn sie jetzt zb zu mir ziehen würde darf sie Mieter ins Haus holen?
Ja.
Übrigens beruht die Differenz zwischen dem früheren Wert des Nießbrauchs (60.000 DM) und dem jetzigen (107.880 EUR) sicher nicht auf dem Währungswechsel, sondern auf einem Anstieg der Kaltmiete und möglicherweise einer Differenz in der Lebenserwartung.
Das mit dem Ärgern klingt gut nur leider ist da alles auf dem neusten Stand mein Großvater ist da sehr hinterher. Aber die haben in den Unterlagen eine Klausel mit drin die besagt,dass Oma die Kosten für den Neubau bzw Umbau der Kläranlage zu tragen hat. Es ist auf dem Land mitten im Osten mit noch selber Auspumpen ect.Jetzt soll sie erneuert werden. Mein Großvater hat versucht so einige krumme dinge abzuziehen und im Falle seines Ablebens festzuhalten in der Hoffnung Oma würde zu allem ja sagen auch aus Unwissenheit. Sie hat leider auch den Mut nicht dazu auf den Tisch zu hauen. Sie ist eben ein nettes Omileinchen was keinem Menschen schaden will (nicht mal finanziell *g*)Nur ich bin da etwas dahinter, da ich ausser von ihr sonst nie etwas erben werde, daher möcht ich natürlich auch zu meinem späteren Gunsten das die anderen sie nicht über den Tisch ziehen.
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