Hallo,
folgender Fall.
Meine Eltern haben 2003 einen alten Hof gekauft. Auf dem Grundstück befindet sich ein kleines Haus was ich bezogen habe. Das Grundstück mit dem kl.Haus wurde neu vermessen und ist im Katasteramt eingetragen.
Nun wollen meine Eltern mir das Haus mit dem Nießbrauchrecht übertragen.
Das ganze Anwesen ist aber noch in der Finanzierung, also der Hof und das kl.Haus.
Ist das Nießbrauchrecht dann möglich????
Wenn ja,wie würde es dann mit der Finanzierung laufen????
Lg 911er
-----------------
" 911er
(man(n)darf ja mal träumen.... "
Nießbrauch - wie würde es dann mit der Finanzierung laufen?
18. Juli 2011
Thema abonnieren
Frage vom 18. Juli 2011 | 07:49
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 1x hilfreich)
Nießbrauch - wie würde es dann mit der Finanzierung laufen?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 18. Juli 2011 | 11:00
Von
Status: Unbeschreiblich (48388 Beiträge, 17071x hilfreich)
quote:
Nun wollen meine Eltern mir das Haus mit dem Nießbrauchrecht übertragen.
Wie ist das gemeint. Wollen Dir Deine Eltern das Haus oder das Nießbrauchrecht für das Haus übertragen?
quote:
Das ganze Anwesen ist aber noch in der Finanzierung, also der Hof und das kl.Haus.
Ist das Nießbrauchrecht dann möglich????
Ja, aber nur nachrangig zur Grundschuld. Das führt dazu, dass das Nießbracuhrecht bei einer Zwangsversteigerung automatisch gelöscht würde.
quote:
Wenn ja,wie würde es dann mit der Finanzierung laufen????
Ein nachrangiges Nießbrauchrecht hat auf die Finanzierung keinen Einfluss.
-----------------
" "
Und jetzt?
Schon
276.264
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
6 Antworten
-
2 Antworten
-
13 Antworten
-
1 Antworten