Nießbrauchrecht - Aussagen des Nießbrauchers beim Notar?

29. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
Jacky1
Status:
Schüler
(175 Beiträge, 32x hilfreich)
Nießbrauchrecht - Aussagen des Nießbrauchers beim Notar?

Seit 6 Jahren bin ich Eigentümer eines Hause ,jedoch das Nießbrauchrecht hat jemand anderes.
Nun hat ich mich mit den jenigen geeinigt ,das ich gegen Zahlung von ca . 70 000 Euro das Nießbrauchrecht erhalte ,so das mir das Haus gehört wie mein eigenes.
Die 70 000 Euro würden die Retschuld für diese Haus tilgen .
Das war vor 3 Monaten.
Ich war auch schon gemeinsam beim Notar um alles festzuhalten ,jedoch kam es nicht zur Unterschrift ,weil der Nießbraucher natürlich noch die Restschuld tilgen mußte so das diese im Grundbuch gelöscht wir ,so das ich ein ubelastetes Haus auch erhalte.
Soweit so gut, aber nun geht es nicht weiter ,denn der Banker des Nießbrauchers hat das ganze abgelehnt,weil mein Haus auch nochmit der Restschuld eines anderen Hauses beliehen ist.
Das wußte ich vorher ,solange ich für das Haus nichts bezahlte war das ja auch egal für mich ,aber ich zahle ja nicht 70 000 Euro um Schulden (Belastungen ) von 350 000 zu erhalten (plus ein Haus natürlich ).
Seit der Zeit bezahlt der Nießbraucher auch keine Zinsen und Tilgungen mehr,dazu ist er aber laut alten Schenkungsvertrag verpflichtet (ich zitiere "....dass der Nießbraucher alle mit den Grundstück verbundene Kosten und Lasten alleine zu tragen hat"Das Niewßbrauch recht hat einen Jahreswert von 12 000 DM)
In der Zwischenzeit habe ich rund 30 000 Euro in das Haus investiert.So meinte der nIeßbraucher jetzt ich kann ja jeden Monat 800 Euro Miete bezahlen ,dann würde er weiter zinsen /Tilgung übernehmen .
Das sehe ich natürlich auch nicht ein ,denn ich wollte kein Haus zur Miete ,ich wollte Eigentum.
Was kann mir nun also passieren ,was sind meine Rechte.
Bekannte ,die meinen sich auszukennen ,meinten ich kann nichts machen ,irgendwann dan wird da Haus zwangsversteigert und ich muß da raus.
Habe ich dann wenigstens Recht mein investiertes Geld wiederzubekommen oder ist das "in Sand gesetzt"??
Wie weit gelten die mündlich gesagten Aussagen des Nießbrauchers beim Notar?

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9 Antworten
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#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47450 Beiträge, 16800x hilfreich)

Es kann Dir passieren, dass das Haus zwangsversteigert wird, um die Restschulden zu bezahlen. Dagegen kannst Du dann nichts machen.

Deine Investitionen von 30.000€ wären in dem Fall verloren.

Der Nießbraucher hat das Recht, das Haus zu vermieten. Er darf von Dir Miete verlangen, obwohl Du Eigentümer bist.

Das wußte ich vorher ,solange ich für das Haus nichts bezahlte war das ja auch egal für mich
Warum hast Du dann soviel Geld in das Haus investiert? War Dir nicht klar, dass eine Zwangsversteigerung droht, wenn der Nießbraucher nicht zahlt und das Haus dann weg ist?

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#2
 Von 
Jacky1
Status:
Schüler
(175 Beiträge, 32x hilfreich)

Hallo hh...erstmal danke für die (wenn auch frustrierende ...) Antwort.
Ich habe in das Haus investiert,weil es sonst nicht bewohnbar gewesen währe.Und dann waren wir ja auch schon beim Notar ,und der sagte es dauert nur halt so knapp zwei Wochen bis er aufgeschrieben hat ,das auf das Nießbrauchrecht verzichtet wird.
Mir war nicht klar ,das der Nießbraucher nicht zahlen wird,denn die Zinnforderung /Tilgung für August war ja gezahlt und ich hatte damit gerechnet das bis zur nächsten Fälligkeit die Gesammtforderung getilgt ist so das keine Zinsen anfallen.
Und dann habe ich halt auch gedacht ,wenn es mündlich schon vor Augen des Notars vereibart ist ,das es dann rechtsgültig ist.
Tja ,so hab ich halt gedacht....
habe ich keine Chance?
Dann hoffe ich das die Versteigung sich wenigsten solange hinzieht bis ich einen großteil der 30 00 Euro abgewohnt habe...

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#3
 Von 
EFRA
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Frage: Kann der Hausbesitzer, der mir ein grundbuchamtlich gesichertes Nießbnrauchrecht am Haus zuerkannt hat, diese Eintragung löschen lassen, ohne meine Zustimmung einzuholen?
Danke für deine Antwort.
EFRA

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47450 Beiträge, 16800x hilfreich)

Nein, eine Löschung kann nur mit Zustimmung des Inhabers des Nießbrauchrechtes erfolgen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
EFRA
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Nießbrauch und Sicherheit
Für die Hilfe bei der Beantwortung der Fragen im voraus besten Dank.
Konstellation: Sie ist Witwe und Hauseigentümerin eines Einfamilienhauses bei dem das Obergeschoß notfalls als eigene Wohnung genutzt werden kann. Aus vorhergehenden Erbschaftsauseinandersetzungen ist bei ihrem Ableben nur mit der Forderung an ihn, als dem testamentarischen Erben, mit der Forderung auf den Pflichtteil zu rechnen. Er ist Witwer und Eigentümer eines Einfamilienhauses, das er seinem Kind mit den Enkeln zur Nutzung überlassen möchte. Sie und er möchten ihren Lebensabend gemeinsam in Sicherheit und Ruhe in ihrem Haus ohne Fremde im Haus verleben. Beide sind finanziell unabhängig und lebenserfahren.
Ziel: Absicherung beider, dass sie nicht, auch nicht bei Eigentumswechsel, "vertrieben" werden können.
Fragen:
1) Kann für ihn ein Nießbrauchrecht für das gesamte Objekt eingetragen werden, mit der Einschränkung, dass dies erst nach ihrem Ableben wirksam wird.
2) Kann ein Nießbrauchrecht für das gesamte Objekt für beide gemeinsam eingetragen werden?
3) Welche Alternativen zum Erreichen des gesteckten Zieles gibt ers sonst, wenn 1) und 2) rechtlich nicht möglich sind?
Nochmals danke.
EFRA
edapi2@aol.com

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#6
 Von 
aynur76
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine Zwangsversteigerung mit Nießbrauchrecht hat sehr geringe Aussicht auf Erfolg.

Die Zwangsversteigerung wird sich lange ziehen. Wenn die Restschuld 70 % des Verkehrswertes übersteigt, sagt die Bank im ersten Termin sowieso NEIN.

Es ist wichtig, daß der Gutachter die Wohnung betreten kann, um den Wert richtig zu ermitteln. Wenn die Wohnung wie geschildert renoviert ist, ist eine Innenbesichtigung unglaublich wichtig, da sie sich positiv auf den Verkehrswert auswirkt.

Du solltest auf jeden Fall guten Kontakt zum Nießbraucher aufrechterhalten und um die Verkäuflichkeit der Immobilie weiter negativ zu beeinflussen, einen Mietvertrag mit ihm aushandeln, in dem du die Investitionskosten mit der zukünftigen Miete aufrechnest. Am besten einen befristeten Mietvertrag für die Dauer der Amortisierung der Investitionskosten. So wird es für den Ersteigerer notwendig, bei außerordentlicher Kündigung (Eigenbedarf), dich auszuzahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
willy weise
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo,
hier meine frage.
ich bin als eigentümer des hauses im grundbuch eingetragen.meine mutter hat das nießbrauchrecht.gesetz dem fall,meine mutter müßte in pflege,kann das sozialamt dann ansprüche an mich stellen?bzw.müßte ich das haus sogar verkaufen oder eine hypothek aufnehmen?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47450 Beiträge, 16800x hilfreich)

Das Sozialamt kann verlangen dass das Haus vermietet wird und die Mieteinnahmen für die Pflege der Mutter verwendet werden.

Einen Verkauf des Hauses oder die Aufnahme einer Hypothek kann das Sozialamt nicht verlangen.

Sollte das Haus früher Deiner Mutter gehört haben und die Schenkung an Dich weniger als 10 Jahr vor dem Eintritt des Pflegefalls erfolgt sein, kann das Sozialamt das Haus im Namen Deiner Mutter zurückfordern.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
willy weise
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo
hier meine frage
ist zur aufhebung des nießbrauchrechtes immer ein notar notwendig oder reicht eine handschriftliche erklärung beider seiten?

-- Editiert von willy weise am 29.11.2007 16:40:16

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