Guten Morgen
Ich habe meinem Sohn ein haus geschenkt und habe das Niessbrauchrecht. Das heisst ich bin dafür verantwortlich wenn das haus heute mehr Wert ist als vor 5 Jahren.
Jetzt will mein Sohn sich scheiden lassen. Zählt der mehrwert des hauses zum Zugewinnausgleich obwohl ich durch das Niessbrauchrecht alles bezahlt habe.
Dankeschön maria
Niessbrauchrecht
8. Juli 2023
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Frage vom 8. Juli 2023 | 06:59
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Niessbrauchrecht
#1
Antwort vom 8. Juli 2023 | 09:20
Von
Status: Richter (8588 Beiträge, 4665x hilfreich)
Zitat :Jetzt will mein Sohn sich scheiden lassen. Zählt der mehrwert des hauses zum Zugewinnausgleich obwohl ich durch das Niessbrauchrecht alles bezahlt habe.
M.E. ja.
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