Guten Tag,
ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin,
kann mir jemand Info`s über folgenden Sachverhalt geben?
Ich habe im August 2005 eine ETW gekauft und habe meine Mutter (85 J.) durch einen Notarvertrag ein Nießbrauchrecht eingeräumt (im Grundbuch eingetragen). Finanziert wurde dieser Kauf durch ein Darlehen mit eingetragene Grundschuld auf MEIN Einfamilienhaus. Als Gegenleistung habe ich von ihr nach Verkauf ihrer ETW im Mai 2007, 30.000 Euro erhalten. Das war aber nur 1/3 der Kaufsumme.
Sie ist nur am Maulen und mit nichts zufrieden weil der Ort ihr nicht gefällt. Sie will mich zwingen die ETW wieder zu verkaufen und den kompletten Verkaufserlös will SIE für eine neue Wohnung in der damaligen Stadt, Bad Kissingen, benutzen.
Dass ich fast 2 Jahre monatlich 400 Euro an die Bank zahlen musste, weil sie ihre Wohnung nicht weg bekam, interessiert sie nicht (wörtlich...es hat keiner von dir verlangt, dein Haus zu belasten) Und es besteht immer noch eine Restschuld, die ich monatlich abzahlen muss. Ich komme mit dem ganzen Genörgelte nicht mehr klar und bin nervlich am Ende und bin am Überlegen, wie ich das beenden kann.
Welche Summe ständ ihr denn eigentlich zu, wenn sie das Nießbrauchrecht beenden bzw. nicht mehr ausüben wollte?
Sie hat mir nun ja damals die o.g. Summe zur Tilgung gegeben (stand so auch im Notarvertrag, dass sie mir einen Betrag X für die Tilgung geben muss).
Zum besseren Verstehen noch mal:
August 2005 – ETW gekauft (eig. Einfamilienhaus mit Grundschuld belastet)
Februar 2006 - eingetragenes Nießbrauchrecht erhalten
Von 08/2005 bis 05/2007 monatliche Belastung von 400 Euro an die Bank bezahlt, ohne das ich von ihr eine Ausgleichzahlung erhalten habe
Mai 2007 - 30.00 Euro zur Tilgung erhalten
Ich habe noch eine Restschuld von 50.00 Euro auf meinem Haus (monatlich 300 Euro)
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand bei diesem ganzen Gerechne helfen könnte.
LG
Nießbrauchrecht auszahlbar?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Natürlich kann man das Nießbrauchrecht ausbezahlen, wenn beide Parteien dies so wollen und entsprechendes Einvernehmen herrscht. Wie hoch die Ablöse ist, ist reine Verhandlungssache. Da gibt es keine gesetzlichen Vorlagen. Man muss sich eben einigen.
Ich kann aber mal darstellen, wie man es ablösen KANN:
Das Nießbrauchrecht hat einen bestimmten Wert, der sich am Wert der entsprechenden Wohnung bemisst. Daher muss zunächst mal festgestellt werden, wie hoch eine mögliche Mieteinnahme der Wohnung wäre. Hier kann man sich am örtlichen Mietspiegel erkundigen.
Hat man den Miet-Wert der Wohnung, kennt man auch den Wert des monatlichen Nießbrauchrechts. Da das Nießbrauchrecht lebenslang gilt, muss man das Alter der Nießbrauchberechtigten Person berücksichtigen. Hierzu kann man sich an amtlichen Sterbetafeln des statistischen Bundesamts bedienen, welche darstellen, welche Lebenserwartung der Nießbrauchberechtigte hat.
--> Monatswert der Wohnung x Lebenserwartung in Monaten = Ablösesumme
Aber wie gesagt: Das ist nur eine Möglichkeit, letztlich ist es reine Verhandlungssache.
erst mal danke für die Antwort.
KANN meine Mutter auch die 30.000 Euro wieder zurückverlangen?
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Nein, alle dargestellten Dinge unterliegen der freien und freiwilligen Vereinbarung zwischen Dir und Deiner Mutter.
Ohne eine Einigung bleibt es so, wie es jetzt ist.
Danke!!!
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