Nießbrauchrecht eines Angeheirateten

24. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
oglinda
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Nießbrauchrecht eines Angeheirateten

Hallo liebe Leute,
ich bräuchte Eure Hilfe - falls dies möglich ist. Folgener Sachverhalt:
Eheleute haben Tochter und Sohn. Der Sohn heiratet und zieht mit Frau und Kind weg, die Tochter bleibt im Haus mit den Eltern und kümmert sich liebevoll um den Vater, bis dieser an Krebs stirbt. Jetzt kümmert sie sich weiterhin um die Mutter. Das Verhältnis zwischen den Geschwistern ist etwas angespannt. Die Tochter möchte dieses Jahr (2016) heiraten, ihr zukünftiger Ehemann lebt auch seit ein paar Jahren mit ihr und ihren Eltern/ihrer Mutter im Haus, hat einiges an Eigenleistung in Renovierung, Neubauten etc. eingebracht usw. Die Mutter hat zwar schon ein Testament aufgesetzt und notariell beglaubigen lassen und spielt auch mit dem Gedanken, vielleicht vorzeitig (also noch zu ihren Lebzeiten) eventuell der Tochter das Haus zu überschreiben, dies ist aber noch nicht ganz entschieden. Was die Mutter allerdings zu 100 % sichergestellt wissen möchte ist, dass der zukünftige Schwiegersohn ein lebenslanges Nießbrauchrecht im Haus hat, ohne dass der Sohn ihm nach ihrem Tod in dieser Hinsicht in die Quere kommen kann.

Frage: Muss die Mutter diesen Zusatz zwingend noch extra mit in ihr Testament aufnehmen oder kann sie allein diesbezüglich eine außerttestamentarische Verfügung aufsetzen (handschriftlich?) und diese beim Gericht (Grundbuchamt? Nachlassgericht?) hinterlegen, damit - sollte ihr etwas passieren - der Sohn dieses Papier nicht in die Hand bekommt und "verschwinden" lässt? Kann sie das allein machen oder muss es unbedingt ein Anwalt oder Notar machen?

Es wäre sehr nett, wenn mir jemand eine kurze Info diesbezüglich geben könnte und bedanke mich im Voraus dafür.
Eure Simona :)

-- Editier von oglinda am 24.05.2016 10:22

-- Editier von oglinda am 24.05.2016 10:23

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

Hier sollte man sich dringend wegen der "Folgen" eines beabsichtigten Nießbrauchs oder Wohnrechts beim Notar beraten lassen.

Was wäre im Fall der Trennung/Scheidung? M.E.wäre es wichtig, die "Eigenleistungen" des Schwiegersohnes auf eine rechtliche Basis zu stellen.

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