Hallo,
ich habe nach dem Tod meiner Mutter wurde mir das Haus überschrieben.
Mein Vater lebt nun alleine darin und hat Nießbrauch dafür.
Meine Geschwister habe ich damals ausbezahlt.
Alles ist notariell beglaubigt.
Wer muß für die Kosten der Instandhaltung aufkommen?
Bzw.
Können meine Geschwister einen "Nachschlag" verlangen wenn mein Vater die Kosten dazu übernimmt?
Vielen Dank im Voraus
Gruß
T-birdy
Nießbrauch - Wer muss für die Kosten der Instandhaltung aufkommen?
23. September 2005
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Frage vom 23. September 2005 | 16:20
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nießbrauch - Wer muss für die Kosten der Instandhaltung aufkommen?
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#1
Antwort vom 23. September 2005 | 19:04
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2925x hilfreich)
Im Normalfall zahlst du die Instandsetzung. Aber warum sollte dein Vater sich das Wohnen nicht hübsch machen;)?
#2
Antwort vom 1. Oktober 2005 | 08:34
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo sika0304,
vielen Dank für deine Antwort.
Kannst Du mir auch zu meiner andren Frage eine Antwort geben?
Können meine Geschwister eine "Nachzahlung" fordern?
Gruß
T-Birdy
Und jetzt?
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