Nießbrauch mehrerer Personen

1. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
ringelpilz
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nießbrauch mehrerer Personen

Hallo,

Hier die Ausgangssituation:

Ein Landwirt heiratet seine Ehefrau mit einem Ehevertrag.
In diesem Ehevertrag wird der Ehefrau zugesichert, dass sie im Falle seines Ablebens das Nießbrauchsrecht für Haus und Hof erhält. Der Landwirt ist der alleinige Eigentümer dieses Landgutes. Die beiden bekommen einen gemeinsamen Sohn.
Nach einer Weile läuft es zwischen den Beiden nicht mehr so gut und sie zieht aus. Beide leben von nun an getrennt. Die Ehe bleibt allerdings aufrecht erhalten. Mit der Zeit hat der Landwirt eine neue Partnerin gefunden, die zu ihm auf den Hof zieht. Kurz darauf verstirbt der Landwirt . In seinem Testament steht nun folgendes vermerkt: Das gesamte Vermögen soll an den Sohn vererbt werden inklusive Haus und Hof. Die neue Partnerin soll laut Testament das Nießbrauchsrecht für Haus und Hof erhalten, obwohl dieses zuvor laut Ehevertrag der getrennt lebenden Ehefrau zugesichert worden ist im Falle seines Ablebens. Die Ehe hatte immerhin bis zu seinem Tod Bestand.

Nun stelle ich mir folgende Fragen: Kann der Landwirt das Nießbrauch in seinem Testament überhaupt auf seine neue Partnerin übertragen? Immerhin hat die Ehefrau laut Ehevertrag ein Anrecht darauf. Oder können auch beide parallel Nießbraucher des selben Hofes sein? Und wenn ja, wie wirkt sich das auf die Rechte und Pflichten des Nießbrauchers aus. Wie wird der finanzielle Ertrag des Hofes zwischen den beiden aufgeteilt auf den der Nießbraucher in der Regel einen Anspruch hat? Gleiche Frage stellt sich auch für die Kosten.
Und wie sieht es in diesem Falle mit dem Wert des jeweiligen Nießbrauchsrechts aus wenn dieses geteilt werden muss?
>>Wert vom Nießbrauch = Jahreswert x Faktor nach Restlebensdauer
Ist dann der Wert des jeweiligen Nießbrauches nur die Hälfte Wert?

Testament oder Erbe?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4241 Beiträge, 2420x hilfreich)

Der Erblasser kann nur vererben und vermachen, was ihm gehört und nicht durch Erbvertrag anderweitig gebunden ist.
Der Ehevertrag hatte offenbar eine Erbvertragskomponente. Die Ehefrau erhält also das aus dem Ehevertrag zugesagte.

Ich kann meinen Erben im Testament auch Schliss Bellevue vermachen, sie bekommen daraus keinerlei Rechte.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47456 Beiträge, 16800x hilfreich)

Zitat:
Kann der Landwirt das Nießbrauch in seinem Testament überhaupt auf seine neue Partnerin übertragen?


Nein, er hätte den bestehenden Erbvertrag mit seiner Ehefrau zuvor durch notarielle Erklärung kündigen müssen.

Das Nießbrauchrecht steht somit der Ehefrau alleine zu.

1x Hilfreiche Antwort

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