Hallo,
kann ich im Schenkungsvertrag bzw. im Grundbuch ein zeitlich begrenztes Nießbrauchrecht (zb. 10 Jahre) für die Immob. zu Gunsten des Schenkenden verankern?
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Nießbrauchrecht bei Immob.-Schenkung
19. März 2004
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Frage vom 19. März 2004 | 10:50
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 3x hilfreich)
Nießbrauchrecht bei Immob.-Schenkung
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#1
Antwort vom 19. März 2004 | 15:34
Von
Status: Beginner (101 Beiträge, 13x hilfreich)
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