Nießbrauchrecht entziehen?

7. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
angi2611
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nießbrauchrecht entziehen?

Hallo
Ich weiß garnicht ob ich hier jetzt richtig bin.
Mein Problem ist folgendes.
Oma starb 2005,ich war Alleinerbin unter anderem eines Hauses.
Laut Testament von Oma hatte ihr 2. Mann(Stiefopa)Lebenswohnrecht im unteren geschoß,er bekam auch die wohningseinrichtung.Im jahre 2004 wurde für Oma ein Treppenlift installiert.Vor ca 10 Jahren wurde am Haus eine elektrische Markise angebracht.
Mein Vater (Sohn aus 1.Ehe) bekam nießbrauchrecht an der oberen Etage.
Laut Testament sollten vater 1/3 und opa 2/3 aller Öffentlichen und nicht öffentlichen lasten (z.b. Grundbesitzabgaben,Hausversicherung) tragen.
Opa hat dies getan,nur Vater nicht.Diese Sachen bezahlen mein Mann und ich.
opa ist nun im August diesen Jahres verstorben.
Meine Fragen nun:
1) Kann ich was Vater betrifft immernur in vorkasse gehen und das geld per Mahnbesheid,Gerichtsvollzieher etc einklagen oder besteht dioe möglichkeit ihm nun deswegen das Nießbrauchrecht zu entziehen?(kann ja eigentlich nicht angehen das er die rechte nutzt und die pflichten ihm egal sind)
2) Opas Schwester hat die Wohnung aufgelöst,allerdings nur das Wohnzimmer und die Unterlagen,Schlafzimmer und Küche sind noch im Haus.Ebenso sind Markise und Treppenlifter deinstalliert und weg.ist das rechtens so?


lieben dank schonmal für eure antworten

angela

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Die Schwester des Verstorbenen durfte natürlich nur sein Eigentum entfernen. Aber vielleicht hat sie nicht gewußt, dass der Treppenlift und die Markisse nicht dazugehörten. Du kannst Sie anschreiben und um Herausgabe deines Eigentums bitten.
Das mit deinem Vater und dem Nießbrauch - schwierige Sache, kann ich keinen Tipp (rechtlich) zu abgeben.
Wer wird denn jetzt in die untere Wohnung einziehen? Ist ja deine Entscheidung, ob du da "ärgerliche" Nachbarn einziehen lassen willst.
Willst du das Haus halten? Ansonsten bliebe die Möglichkeit, die öffentlichen Lasten nicht zu bezahlen. Wenn du sonst kein Vermögen hast, würden die sich das durch Zwangsversteigerung (und erlöschen des Nießbrauches) holen. Die verbleibende Differenz erhälst dann du. Vielleicht klappt das als Bluff gegenüber deines Vaters, damit er zahlt?

-- Editiert am 08.10.2009 14:08

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