Guten Abend,
Meine Eltern haben meiner Schwester und mir vor etwa 20 Jahren 2 Häuser überschrieben und lebenslang nießbrauchsrecht bekommen.
Mittlerweile wurden Sie geschieden und mein Vater wohnt noch in einem der Häuser.
Jedoch wohnt da die Lebensgefährtin dabei, was uns aber eigentlich nicht zusagt....!!! FURIE...!!!!
HAT sie dadurch dass sie die lebensgefährtin ist ebenfalls Wohnrecht?
Wie können wir dagegen vorgehen?
Danke im Voraus
Nießbrauchsrecht eingeschränkt?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Zitat:HAT sie dadurch dass sie die lebensgefährtin ist ebenfalls Wohnrecht?
Solange der Vater damit einverstanden ist, ja.
Der Nießbrauchsberechtigte bestimmt, wer in dem Haus wohnen darf.
Zitat:Wie können wir dagegen vorgehen?
Gar nicht.
-- Editiert von cruncc1 am 19.11.2019 22:48
Hallo,
sorry nochmals für das Aufgreifen des Threads.
Eine weitere Frage meinerseits:
Mein Vater bzw. die Lebensgefährtin von ihm hat gedroht, das ganze wieder rückgängig zu machen..
D.h. die beiden Häuser, die meine Eltern uns vor 20 Jahren überschrieben haben.
Ist das möglich?
Ich kann ja auch nicht heute ein Haus verkaufen und in 10 Jahren alles wieder rückgängig machen ?!
Danke im Voraus.
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Innerhalb von 10 Jahren hätte der Vater die Häuser zurückfordern können, mit entsprechender Begründung.
Wurde im Übergabevertrag nicht vereinbart, wie es gehandhabt werden soll, wenn ein Elternteil stirbt?
Bei mir im Übergabevertrag steht, sollte ein Teil sterben und der Überlebende eine neue Partnerschaft eingehen, egal ob verheiratet oder nicht, muss diese Person nach dem Tod des Elternteils, entweder die ortsübliche Miete bezahlen oder innerhalb der ges. Kündigungsfrist ausziehen.
Schauen sie doch mal den Übergabevertrag genau an. Vielleicht findet sich da ähnliches.
-- Editiert von Loni12 am 31.01.2020 12:13
Zitat:
Mein Vater bzw. die Lebensgefährtin von ihm hat gedroht, das ganze wieder rückgängig zu machen..
D.h. die beiden Häuser, die meine Eltern uns vor 20 Jahren überschrieben haben.
Ist das möglich?
Nein, i.d.R. ist das nicht möglich.
ZitatInnerhalb von 10 Jahren hätte der Vater die Häuser zurückfordern können, mit entsprechender Begründung. :
Die Schenkung kann nicht einfach mal so zurückgefordert werden. Ein Grund wäre die Verarmung des Schenkers.
ZitatWurde im Übergabevertrag nicht vereinbart, wie es gehandhabt werden soll, wenn ein Elternteil stirbt? :
Der Tod eines Elterteils hat keinen Einfluss auf die Eigentumsverhältnisse der geschenkten Immobilie.
Zitat:Bei mir im Übergabevertrag steht, sollte ein Teil sterben und der Überlebende eine neue Partnerschaft eingehen, egal ob verheiratet oder nicht, muss diese Person nach dem Tod des Elternteils, entweder die ortsübliche Miete bezahlen oder innerhalb der ges. Kündigungsfrist ausziehen.
Eine solche Klausel ist nicht üblich und "greift" erst nach dem Tod des Überlebenden.
-- Editiert von cruncc1 am 31.01.2020 14:21
ZitatEine solche Klausel ist nicht üblich und "greift" erst nach dem Tod des Überlebenden. :
Schrieb ich doch...
Zitat:Schrieb ich doch...
Nö.
Guten Abend, danke für die zahlreichen Antworten.
Es ist alles einfach nur schlimm...
Danke euch
Zitat:Zitat:Schrieb ich doch...
Nö.
Ich schrieb: Bei mir im Übergabevertrag steht, sollte ein Teil sterben und der Überlebende eine neue Partnerschaft eingehen, egal ob verheiratet oder nicht, muss diese Person nach dem Tod des Elternteils, entweder die ortsübliche Miete bezahlen oder innerhalb der ges. Kündigungsfrist ausziehen.
Ergo sind beide Elternteile verstorben.
ZitatGuten Abend, danke für die zahlreichen Antworten. :
Es ist alles einfach nur schlimm...
Danke euch
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