Nießbrauchsrecht eingeschränkt?

19. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Maiko_88
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Nießbrauchsrecht eingeschränkt?

Guten Abend,

Meine Eltern haben meiner Schwester und mir vor etwa 20 Jahren 2 Häuser überschrieben und lebenslang nießbrauchsrecht bekommen.
Mittlerweile wurden Sie geschieden und mein Vater wohnt noch in einem der Häuser.
Jedoch wohnt da die Lebensgefährtin dabei, was uns aber eigentlich nicht zusagt....!!! FURIE...!!!!

HAT sie dadurch dass sie die lebensgefährtin ist ebenfalls Wohnrecht?
Wie können wir dagegen vorgehen?

Danke im Voraus

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat:
HAT sie dadurch dass sie die lebensgefährtin ist ebenfalls Wohnrecht?

Solange der Vater damit einverstanden ist, ja.

Der Nießbrauchsberechtigte bestimmt, wer in dem Haus wohnen darf.
Zitat:
Wie können wir dagegen vorgehen?

Gar nicht.

-- Editiert von cruncc1 am 19.11.2019 22:48

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#2
 Von 
Maiko_88
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

sorry nochmals für das Aufgreifen des Threads.

Eine weitere Frage meinerseits:
Mein Vater bzw. die Lebensgefährtin von ihm hat gedroht, das ganze wieder rückgängig zu machen..
D.h. die beiden Häuser, die meine Eltern uns vor 20 Jahren überschrieben haben.

Ist das möglich?

Ich kann ja auch nicht heute ein Haus verkaufen und in 10 Jahren alles wieder rückgängig machen ?!

Danke im Voraus.

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#3
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3514 Beiträge, 557x hilfreich)

Innerhalb von 10 Jahren hätte der Vater die Häuser zurückfordern können, mit entsprechender Begründung.

Wurde im Übergabevertrag nicht vereinbart, wie es gehandhabt werden soll, wenn ein Elternteil stirbt?

Bei mir im Übergabevertrag steht, sollte ein Teil sterben und der Überlebende eine neue Partnerschaft eingehen, egal ob verheiratet oder nicht, muss diese Person nach dem Tod des Elternteils, entweder die ortsübliche Miete bezahlen oder innerhalb der ges. Kündigungsfrist ausziehen.

Schauen sie doch mal den Übergabevertrag genau an. Vielleicht findet sich da ähnliches.

-- Editiert von Loni12 am 31.01.2020 12:13

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat (von Maiko_88 ):

Mein Vater bzw. die Lebensgefährtin von ihm hat gedroht, das ganze wieder rückgängig zu machen..
D.h. die beiden Häuser, die meine Eltern uns vor 20 Jahren überschrieben haben.

Ist das möglich?

Nein, i.d.R. ist das nicht möglich.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Innerhalb von 10 Jahren hätte der Vater die Häuser zurückfordern können, mit entsprechender Begründung.

Die Schenkung kann nicht einfach mal so zurückgefordert werden. Ein Grund wäre die Verarmung des Schenkers.
Zitat (von Loni12):
Wurde im Übergabevertrag nicht vereinbart, wie es gehandhabt werden soll, wenn ein Elternteil stirbt?

Der Tod eines Elterteils hat keinen Einfluss auf die Eigentumsverhältnisse der geschenkten Immobilie.
Zitat:
Bei mir im Übergabevertrag steht, sollte ein Teil sterben und der Überlebende eine neue Partnerschaft eingehen, egal ob verheiratet oder nicht, muss diese Person nach dem Tod des Elternteils, entweder die ortsübliche Miete bezahlen oder innerhalb der ges. Kündigungsfrist ausziehen.

Eine solche Klausel ist nicht üblich und "greift" erst nach dem Tod des Überlebenden.

-- Editiert von cruncc1 am 31.01.2020 14:21

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3514 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Eine solche Klausel ist nicht üblich und "greift" erst nach dem Tod des Überlebenden.


Schrieb ich doch...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat:
Schrieb ich doch...

Nö. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Maiko_88
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Abend, danke für die zahlreichen Antworten.

Es ist alles einfach nur schlimm...
Danke euch

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3514 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Zitat:
Schrieb ich doch...

Nö. ;)


Ich schrieb: Bei mir im Übergabevertrag steht, sollte ein Teil sterben und der Überlebende eine neue Partnerschaft eingehen, egal ob verheiratet oder nicht, muss diese Person nach dem Tod des Elternteils, entweder die ortsübliche Miete bezahlen oder innerhalb der ges. Kündigungsfrist ausziehen.

Ergo sind beide Elternteile verstorben.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3514 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von Maiko_88 ):
Guten Abend, danke für die zahlreichen Antworten.

Es ist alles einfach nur schlimm...
Danke euch


Ich würde mit der Partnerin des Vater nicht darüber reden, falls sie wieder damit anfängt, ihr nur kurz erklären, dass für diese Thema nur der Vater Ansprechpartner sei.

1x Hilfreiche Antwort

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