Normales Berliner Testament?

25. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
Mobby_x
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 2x hilfreich)
Normales Berliner Testament?

Hallo,
In meinem Fall verhält es sich so, dass mir alles gehört, ich aber meine Ehefrau zum unbeschränkten Alleinerben einsetzen möchte. Als Erben des Zuletztversterbenen von uns und für den Fall unseres gleichzeitigen Versterbens möchte ich meine Kinder zu gleichen Teilen als Erben einsetzen. Pflichtteilsansprüche meiner Kinder nach meinem Tod sollen durch dieses Testament von der Erbfolge ausgeschlossen werden.
(Gemeinsame Kinder gibt es nicht, sie hat keine.)

Bedarf es, da ich ja nur ich der bin, der etwas vererben kann, dann überhaupt noch der Unterschrift meiner Ehefrau und ist es dann überhaupt noch ein Berliner Testament oder ein Normales?

Danke für Eure Antworten.

Gruß Mobby

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8224 Beiträge, 4556x hilfreich)

Zitat (von Mobby_x):
Pflichtteilsansprüche meiner Kinder nach meinem Tod sollen durch dieses Testament von der Erbfolge ausgeschlossen werden.

Diese Ansprüche kannst du nicht " aushebeln". Dieser steht den Kindern gesetzlich zu.

Diese müssten notariell auf ihr Recht verzichten.
Zitat:
Bedarf es, da ich ja nur ich der bin, der etwas vererben kann, dann überhaupt noch der Unterschrift meiner Ehefrau und ist es dann überhaupt noch ein Berliner Testament oder ein Normales?

Deine Frau erbt dein Vermögen, somit hat sie etwas zu vererben?

Nein, ein Einzeltestament ist kein "Berliner Testament".

Man sollte sich von einem Notar beraten lassen.

Ein notarielles Testament bzw. Ein Erbvertrag Erbvertrag kostet zwar, dafür benötigt man später keinen Erbschein (Kosten).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mobby_x
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 2x hilfreich)

Die Pflichtteilsansprüche möchte ich nicht aushebeln.
Wenn ich zuerst sterbe, möchte ich, dass die Pflichtteilsansprüche meiner Kinder erst nach dem Tod oder bei Auszug meiner Frau eingefordert werden. Sie darf das Haus natürlich nicht verkaufen.

Geht so etwas überhaupt?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8224 Beiträge, 4556x hilfreich)

Zitat (von Mobby_x):
Die Pflichtteilsansprüche möchte ich nicht aushebeln.
Wenn ich zuerst sterbe, möchte ich, dass die Pflichtteilsansprüche meiner Kinder erst nach dem Tod oder bei Auszug meiner Frau eingefordert werden.

Was du möchtest, spielt in diesem Fall aber keine Rolle. Die Kinder haben einen Pflichtteilsanspruch, den sie geltend machen können (nicht müssen). Nach 3 Jahren ist der Anspruch verjährt.
Zitat:
Sie darf das Haus natürlich nicht verkaufen.

Natürlich nicht. :grins: Ist ansonsten genügend Geld zur Auszahlung vorhanden?
Zitat:
Geht so etwas überhaupt?

Nur, wenn die Kinder "mitmachen".

Ich empfehle nochmals dringend eine Beratung bei einem Notar.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48356 Beiträge, 17061x hilfreich)

Zitat (von Mobby_x):
Geht so etwas überhaupt?


Den Pflichtteilsanspruch können die Kinder immer sofort einfordern. Man kann ein Testament aber so gestalten, dass es unattraktiv ist, dass sie den Pflichtteilsanspruch sofort fordern.

Zitat (von Mobby_x):
Wenn ich zuerst sterbe, möchte ich, dass die Pflichtteilsansprüche meiner Kinder erst nach dem Tod oder bei Auszug meiner Frau eingefordert werden.


Wenn sie nach dem Tod Deiner Frau auch nur den Pflichtteil erhalten, dann macht es für die Kinder wenig Sinn darauf zu warten.

Zitat (von Mobby_x):
ich aber meine Ehefrau zum unbeschränkten Alleinerben einsetzen möchte.


Das macht die Sache aber deutlich schwieriger, weil die Kinder dann darauf vertrauen müssen, dass Deine Frau nach Deinem Tod Dein Vermögen jedenfalls einigermaßen erhält. Alternativ sollte man über eine Regelung mit Vor- und Nacherbschaft nachdenken.

Letztlich ist die sofortige Forderung des Pflichtteils nur dann unattraktiv, wenn die Kinder darauf vertrauen können, dass sie nach dem Tod Deiner Frau deutlich mehr erhalten als nur den Pflichtteil.

Zitat (von Mobby_x):
Bedarf es, da ich ja nur ich der bin, der etwas vererben kann, dann überhaupt noch der Unterschrift meiner Ehefrau und ist es dann überhaupt noch ein Berliner Testament oder ein Normales?


Wenn es nicht ein gemeinschaftliches Testament ist, dann kann Deine Frau das Erbe nicht zur für sich selbst nach eigenem Belieben verwenden, sondern auch nach eigenem Belieben andere Personen zu testamentarischen Erben einsetzen. Da die Kinder dann Gefahr laufen, nichts zu bekommen wäre es wenig überraschend wenn sie sofort den Pflichtteil fordern.

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#5
 Von 
Chucky123
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 12x hilfreich)

Bei uns verhält sich das ähnlich. Ich habe 2 Kinder und meine Frau ist kinderlos. Wir waren beim Notar und haben eine Strafklausel eingebaut. Heißt, kommt ein Kind nach meinem Tod, und fordert den Pflichtteil ein, verzichtet es automatisch auf das Erbe, wenn dann meine Frau auch gestorben ist. Die Kinder wissen Bescheid und alles ist notariell abgesegnet.
Lg

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8224 Beiträge, 4556x hilfreich)

Zitat (von Chucky123):
Bei uns verhält sich das ähnlich. Ich habe 2 Kinder und meine Frau ist kinderlos. Wir waren beim Notar und haben eine Strafklausel eingebaut. Heißt, kommt ein Kind nach meinem Tod, und fordert den Pflichtteil ein, verzichtet es automatisch auf das Erbe, wenn dann meine Frau auch gestorben ist. Die Kinder wissen Bescheid und alles ist notariell abgesegnet

"Ähnlich" genügt aber nicht.

Zumal hier auch die Frage war, ob es genügt, wenn nur der TS ein Testament errichtet. Das ist dann ein ganz anderer Sachverhalt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mobby_x
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Chucky123):
Bei uns verhält sich das ähnlich...

Steht ihr beide im Grundbuch? Gehört euch alles zu gleichen Teilen?
Habt ihr vermutlich deshalb ein Berliner Testament?

Mir gehört alles. Ein schuldenfreies Haus mit Grundstück sowie einiges an Barvermögen von welches sie weder einen Betrag weiß noch über welches sie verfügen kann.
Meine Frau ist nicht aus Deutschland. Ich werde so gefühlte 1000 mal am Tag geküsst und geliebt und bin aber, aus alter Erfahrung, sehr zurückhaltend mit Offenlegungen. Ich weiß jetzt schon, dass sie mit den Dingen des Hauses und auch den Abwicklungen nach meinem Tot überfordert sein wird.
Das gleiche trifft auch für meine Kinder zu, zumal der eine noch minderjährig ist.
Ich hab sie angesprochen betreffs eventueller Vorsprache beim Notar.
"Schatz, wir waren doch schon vor 3 Jahren beim Notar, brauchen wir doch nicht nochmal". Nur dass das der Ehevertrag war... Soviel zu ihrem Verständnis der Dinge die schon für mich schwerverdaulich sind.

Dass der Pflichtteil gleich eingefordert werden kann, kann ich jetzt nachvollziehen. "Wer nicht kommt zur rechten Zeit ... usw." Dem will man guten Grundes damit entgegentreten.




-- Editiert von User am 26. Juli 2023 19:29

-- Editiert von User am 26. Juli 2023 19:30

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#8
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8224 Beiträge, 4556x hilfreich)

Zitat (von Mobby_x):
Mir gehört alles. Ein schuldenfreies Haus mit Grundstück sowie einiges an Barvermögen von welches sie weder einen Betrag weiß noch über welches sie verfügen kann.
Meine Frau ist nicht aus Deutschland. Ich werde so gefühlte 1000 mal am Tag geküsst und geliebt und bin aber, aus alter Erfahrung, sehr zurückhaltend mit Offenlegungen.

Genau so habe ich mir das gedacht. :augenroll:
Zitat:
Ich weiß jetzt schon, dass sie mit den Dingen des Hauses und auch den Abwicklungen nach meinem Tot überfordert sein wird.
Das gleiche trifft auch für meine Kinder zu, zumal der eine noch minderjährig ist.

Bei einem minderjährigen Kind gibt es vll noch eine Kindsmutter, die mitmischt (Forderung Pflichtteil).

Das sind weitere Gründe sich beim Notar beraten zu lassen (ggf. auch erstmal allein)!


-- Editiert von User am 26. Juli 2023 19:36

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mobby_x
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Bei einem minderjährigen Kind gibt es vll noch eine Kindsmutter, die mitmischt (Forderung Pflichtteil).


Genau. Davon ist auszugehen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8224 Beiträge, 4556x hilfreich)

Zitat (von Mobby_x):
Genau. Davon ist auszugehen.

Ab zum Notar - Stichwort Testamentsvollstreckung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Mobby_x
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich hoffe, ich soll mich nicht jetzt schon für den richtigen Testamentsvollstrecker entscheiden. Es ist doch gar nicht raus, wer länger lebt von uns beiden.
Wie geht man denn so etwas an?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8224 Beiträge, 4556x hilfreich)

Zitat (von Mobby_x):
Ich hoffe, ich soll mich nicht jetzt schon für den richtigen Testamentsvollstrecker entscheiden. Es ist doch gar nicht raus, wer länger lebt von uns beiden.

Echt? Soll das ein Witz sein? :schock:

Naja, eins steht mit 100 %iger Sicherheit fest: wenn du tot bist. kannst du kein Testament mehr errichten. :grins:
Zitat:
Wie geht man denn so etwas an?

Hast du das immer noch nicht verstanden?

PS: Ich kriege keine Provision :wink:

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Mobby_x
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 2x hilfreich)



Zitat (von cruncc1):
Zitat (von Mobby_x):
... Testamentsvollstrecker .... Es ist doch gar nicht raus, wer länger lebt von uns beiden

Zitat (von cruncc1):
Echt? Soll das ein Witz sein?

Vielleicht falsch verstanden - ich meine nicht meine Fau sondern den Testamentsvollstrecker. Kann sein, dass ich vielleicht noch 25 Jahre lebe. Wie soll ich da eine Personenauswahl treffen, welche meine Frau dann kontaktieren soll.

Zitat (von cruncc1):
Hast du das immer noch nicht verstanden?

Nee.
An wen soll sie sich dann wenden?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8224 Beiträge, 4556x hilfreich)

Zitat (von Mobby_x):
Vielleicht falsch verstanden

Nein, das habe ich nicht falsch verstanden.
Zitat:
ich meine nicht meine Fau sondern den Testamentsvollstrecker. Kann sein, dass ich vielleicht noch 25 Jahre lebe.

Wenn du der Meinung bist, dass du noch 25 Jahre lebst, dann muss du dich heute noch nicht damit befassen. Dann reicht es, wenn du ein Testament in 24,5 Jahren erstellst. :grins:

Was wäre wenn.... der Erbfall z.B. nächstes Jahr eintritt? Darüber solltest/musst du dir Gedanken machen. Die Mutter des minderjährigen Kindes wird Forderungen stellen, dass kann man alles mit einem Testamentsvollstrecker regeln. Vll möchtest du, dass sie das Geld (Pflichtteilsanspruch) nicht verwalten soll?

Zitat:
Wie soll ich da eine Personenauswahl

Für einen Testamentsvollstrecker? Man kann die Auswahlt auch dem Nachlassgericht überlassen.

Zitat:
Zitat (von cruncc1):
Hast du das immer noch nicht verstanden?

Nee.

:bang:

Ich schreibe es noch genau einmal: lass dich beim Notar beraten. :smile:

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