Der Erblasser hat zuhause mit dem Notar das Testament besprochen und aufgesetzt. Es wurden auch mehrere Unterschriften getätigt. Der Erblasser hat keine Kinder und Geschwister, seine Frau ist bereits verstorben. Ich sollte mit einem großen Betrag im Testament berücksichtigt werden. Kurz nach dem Notarbesuch ist der Erblasser verstorben. Auf Anfrage beim Nachlassgericht wurde mir gesagt, dass kein Testament hinterlegt ist. Beim Notar bekomme ich keine Auskunft. Kann es sein, dass das Testament noch nicht beurkundet wurde und somit ungültig ist. Es gibt nur eine entfernte Cousine seiner Frau. Was passiert nun mit dem Vermögen?
Notar Auskunft
21. März 2016
Thema abonnieren
Frage vom 21. März 2016 | 14:48
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 3x hilfreich)
Notar Auskunft
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 21. März 2016 | 17:08
Von
Status: Richter (8374 Beiträge, 4596x hilfreich)
Zitat:Kann es sein, dass das Testament noch nicht beurkundet wurde und somit ungültig ist.
Das ist durchaus möglich.
Zitat:Was passiert nun mit dem Vermögen?
Wenn es kein Testament gibt, gilt die gesetzliche Erbfolge.
#2
Antwort vom 24. März 2016 | 14:23
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 3x hilfreich)
Ich habe mal gelesen, dass der "Letzte Wille" besonders geschützt ist. Wenn also der Erblasser dem Notar sagt, dass Person x etwas erben soll und das Testament aufgesetzt aber noch nicht beurkundet ist, weil der Erblasser verstorben ist, dann war ja der ganze Aufwand mit dem Notar wirkungslos. In dem Fall hätte das Testament wohl von der Sekretärin in die gesetzliche Ausführungsform gebracht werden müssen und dem Erblasser noch einmal zur Kontrolle vorgelegt werden müssen. Wenn ich das so richtig verstehe. Wenn aber der Erblasser dann plötzlich verstirbt, wenn der Notar das Haus verlässt, ist das Testament also nicht gültig. Oder?
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
284.439
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten