Notar Kosten welchen Wert benutz es

28. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
Benny456
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Notar Kosten welchen Wert benutz es

Hallo,
Möchte Immobilie jetzt an Kind verschenken:
1. Verkehrswert laut Boris Potal Hamburg 75000
2. Laut Makler Schätzung 500-530

Will, aber kein Geld für Gutachter noch ausgeben.

Wonach berechnet der Notar seine Kosten? Wie bestimmr er den Preis? Kann er es selbst entscheiden?

Könnte man die Notarkosten Drücken, wenn man dem Kind die Hälfte des Hauses erstmal schenkt, dann kann es max. Die Hälfte von 750000 sein. Also Notarkosten richtet sich nur an 375000?

Danach, wenn das zweite Elternteil verstirbt und das Kind dann im den Haus lebt, ist es ja Erbschaftssteuer frei, wenn das Kind 10 Jahre dort weiterlebt. Muss man unbedingt einen Notar nehmen, reicht nicht ein Schreiben aus?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4507x hilfreich)

Zitat (von Benny456):
Wonach berechnet der Notar seine Kosten?

Nach dem Verkehrswert.
Zitat:
Wie bestimmr er den Preis?

Die Gebühren sind gesetzlich geregelt. Es gilt das GNotKG.
Zitat:
Kann er es selbst entscheiden?

Man kann dem Notar den Wert mitteilen. Der Notar muss sich allerdings nicht daran halten, wenn er der Meinug ist, dass der Wert zu niedrig angegeben wurde.
Zitat:
Könnte man die Notarkosten Drücken, wenn man dem Kind die Hälfte des Hauses erstmal schenkt, dann kann es max. Die Hälfte von 750000 sein. Also Notarkosten richtet sich nur an 375000?

Das hat doch mit "Drücken" nicht zu tun. Selbstverständlich kann man dem Kind zunächst eine Hälfte steuerfrei schenken (Steuerfreibetrag pro Elternteil EUR 400.000/10-Jahre)
Zitat:
Danach, wenn das zweite Elternteil verstirbt und das Kind dann im den Haus lebt, ist es ja Erbschaftssteuer frei, wenn das Kind 10 Jahre dort weiterlebt. Muss man unbedingt einen Notar nehmen, reicht nicht ein Schreiben aus?

Hier werden mehrere Sachen durcheinander geworfen. Bei einer Schenkung fallen Notargebühren für den Schenkungsvertrag an.

Wenn das Kind die Immobilie erbt, kann das Grundbuch mit einem entsprechenden Erbnachweis innerhalb von zwei Jahren gebührenfrei berichtigt werden. Hiezru reicht ein formloser Antrag (Muster hierfür gibt es im Internet).

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat (von Benny456):
1. Verkehrswert laut Boris Potal Hamburg 75000


Dort erhält man doch nur den Bodenrichtwert, oder? Der Gebäudewert wird dort nicht angegeben.

Zitat (von Benny456):
Wonach berechnet der Notar seine Kosten? Wie bestimmr er den Preis? Kann er es selbst entscheiden?


Das kann der Notar selbst entscheiden. Da es sein Tagesgeschäft ist, Kaufverträge für Immobilien zu beurkunden dürfte der Notar auch einen guten Überblick haben. Ein Gutachten ist jedenfalls nicht erforderlich.

Zitat (von Benny456):
Könnte man die Notarkosten Drücken, wenn man dem Kind die Hälfte des Hauses erstmal schenkt, dann kann es max. Die Hälfte von 750000 sein. Also Notarkosten richtet sich nur an 375000?


Ja, das kann man machen.

Zitat (von Benny456):
Danach, wenn das zweite Elternteil verstirbt und das Kind dann im den Haus lebt, ist es ja Erbschaftssteuer frei, wenn das Kind 10 Jahre dort weiterlebt.


Nur wenn der Elternteil die Immobilie zuvor (auch) selbst bewohnt hat.

Zitat (von Benny456):
Muss man unbedingt einen Notar nehmen, reicht nicht ein Schreiben aus?


Für die Grundbuchberichtigung im Rahmen eines Erbes benötigt man entweder einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Die Grundbuchberichtigung selbst ist jedoch kostenlos, wenn sie innerhalb von 2 Jahren nach dem Tod des Erblassers erfolgt.

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