Der Mandant hat den Erben aufgefordert ein notarielles Pflichtteilsverzeichnis, da das private Pflichtteilsverzeichnis unvollständig ist, zu erstellen. Ein Notar wird damit beauftragt und nimmt den Auftrag an. Der Erbe übergibt dem Notar ein neu erstelltes Pflichtteilsverzeichnis. Das wird ein anderes sein als der Pflichtteilsberechtigte erhalten hat. Der Notar schaut sich das Verzeichnis an und rät der Anwältin des Pflichtteilsberechtigten auf die Erstellung des notariellen Pflichtteilsverzeichnisses zu verzichten. Der Notar hat für ein Jahr 2019 die Kontoauszüge gesichtet (Erblasser hat nur 2 Monate in dem Jahr gelebt). Der Notar teilt dem Anwalt des Pflichtteilsberechtigten mit, dass der Rechtsanwalt den Mandanten beraten soll, dass er auf das notarielle Nachlassverzeichnis verzichtet. Der Notar sieht keinen Grund für ein notarielles Nachlassverzeichnis. Größere Vermögenswerte sind nach seiner Meinung nicht vorhanden. Der Pflichtteilsberechtigte soll sich mit dem Erben auf eine Summe einigen.
Darf ein Notar solche Aussagen treffen und der eigene Anwalt einen so zu beraten?
Notar rät dem Pflichtteilsberechtigen von notariellem Pflichtteilsverzeichnis ab
11. April 2021
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Frage vom 11. April 2021 | 11:59
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Notar rät dem Pflichtteilsberechtigen von notariellem Pflichtteilsverzeichnis ab
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 11. April 2021 | 12:54
Von
Status: Richter (8019 Beiträge, 4498x hilfreich)
Die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses ist der Alptraum jeden Notars.
https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/pflichtteil/notar.html
#2
Antwort vom 28. Mai 2021 | 23:37
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Kleiner Fehler: Es muss notarielles Nachlassverzeichnis statt notarielles Pflichtteilsverzeichnis heißen.
-- Editiert von Reinh am 28.05.2021 23:44
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