Notar/RA.-Testament, wie erfährt Notar vom ableben

2. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
bodobob
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
Notar/RA.-Testament, wie erfährt Notar vom ableben

Hab da Mal eine Praxisnahe Frage:

A erstellt vor Jahrzehnten bei/mit Anwalt oder Notar ein Testament, A hinterlegt es aber selbst nicht bei Gericht, zieht dann öftes um und verstirbt dann fern von dort wo er mal Testament machen ließ.

Wie erfährt der Anwalt oder Notar davon das der, der A bei Ihnen ein Testament machen ließ verstorben ist?
Muß er sich melden und vom möglichen Testament unterrichten?

Wie kommt das Testament zur Wirkung?

Wie verhält sich das mit solchen Testamenten?

Ich glaub das 98% der privat erstellten und verwahrten Testamente "verschwinden" und nie zur Geltung kommen.
Aber wie ist das mit Testamenten die bei einem Anwalt oder Notar erstellt wurden aus?

Es sind ja auch (meist) nicht die Notare die sagen: Halt da gibt es einen Vertrag der dies Klause beinhaltet wodurch ... unmöglich ist, sonder einer der Vertrags- Pateien oder Vertragsabschriften- Inhaber.


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12328.01.2014 10:21:18
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 31x hilfreich)

Bei einem Anwalt erstellt man kein Testament. Der kann einen höchstens beraten wie es aussehen soll, kann es aber nicht beurkunden. Das vor einem Notar errichtete Testament ist durch diesen zwingend in die Verwahrung des Nachlassgerichts zu geben (§ 34 BeurkG ). Früher wurde dann das Geburtsstandesamt über die Verwahrung des Testaments informiert, welches das Nachlassgericht im Falles des Todes informiert hat. Heute geht das über das zentrale Testamentsregister genauso.

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