Notarielle Urkunde

16. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
Biggy1
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)
Notarielle Urkunde

Ist meine letzte Frage zu diesemt Thema. Will hier keinen Nerven, aber man setzt sich auch nicht jeden Tag mit sowas auseinander und manches versteh ich auch nicht immer auf anhieb.

Also in den Urkunden des Notars steht für die Grundstücke und für das Geld drin das sie zwar geschenkt sind aber aufs "Erb- und Pflichtteil angerechnet werden".

Wenn ich nun damit einverstanden bin, daß mir der Betrag x für den Ausgleich der Grundstücke reicht, (die anderen auch damit einverstanden sind) kann man dann die drei Urkunden so abändern, daß sie nur noch aufs Pflichtteil angerechnet werden?

"Bargeld i.H.v. x (Grundstück) geschenkt und ist aufs Pflichtteil anzurechnen".

Dann vielen doch die Grundstücke und das Geld (10 Jahresfrist ist ja schon vorbei) einfach aus der späteren Erbmasse raus, weil nicht angerechnet.

Natürlich müßten alle unterschreiben.

Und wer so blöd ist seinen Pflichtteil zu verlangen, bei dem wird der Wert des Grundstücks bzw. des Geldbetrages mitangerechnet. Dann hat er wahrscheinlich nicht mehr zu gut.

Danke für die Antworten

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1537x hilfreich)

Wenn alle einverstanden sind, dann kann man zu diesem Thema beliebig oft eine notarielle Urkunde erstellen. In der neuen Urkunde steht dann, das die bisherige Vereinbarung durch die neue Vereinbarung ersetzt wird.
Aber wie gesagt: das geht nur, wenn alle Beteiligten die neue Vereinbarung unterschreiben!

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8035 Beiträge, 4505x hilfreich)

Wenn ich nun damit einverstanden bin, daß mir der Betrag x für den Ausgleich der Grundstücke reicht, (die anderen auch damit einverstanden sind) kann man dann die drei Urkunden so abändern, daß sie nur noch aufs Pflichtteil angerechnet werden?
Die Verträge können nicht mehr geändert werden.

Die Eltern haben mit jedem von euch einen Schenkungsvertrag gemacht bzw. dir das Geld geschenkt mit der Maßgabe, dass die Schenkung im Todesfall ausgeglichen werden muss/soll.

Nun sind beide Eltern verstorben und ihr seid Erben geworden. Nun muss der (noch vorhandene) Nachlass (notariell) auseinandergesetzt werden. Dabei sind die früheren Schenkungen gegenüber den anderen Geschwistern zu berücksichtigen und ggf. auszugleichen.

Hier geht es nicht um den Pflichtteilsanspruch.





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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47595 Beiträge, 16825x hilfreich)

Wenn alle Geschwister sich einig sind, können sie vereinbaren was sie gerne möchten.

Es wird ein notarieller Erbauseinandersetzungsvertrag zwischen den Geschwistern geschlossen, in dem die Aufteilung des Erbes festgelegt wird und ggf. Zahlungen, die untereinander zu leisten sind.

Zudem sollte der Vertrag eine Klausel enthalten, dass nach Abschluss des Vertrages weitere gegenseitige Ansprüche aus dem Erbfall ausgeschlossen sind. Es ist nicht erforderlich, dass man sich dann präzise an den Wortlaut von Testament und Schenkungsverträgen hält.

Weder ein Testament noch die Schenkungsverträge verbieten es den Erben, davon abweichende Vereinbarungen zu treffen. Einzige Voraussetzung ist, dass sich alle einig sind.

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