Hallo,
Meine Eltern leiden an altersbedingter Demenz. Aufgrund meiner Anregung wurde vom Betreuungsgericht ein Betreuungsverfahren eingeleitet. Mein Bruder hat dies zum Anlass genommen beim Notar eine notarielle Versorgungs-Vollmacht inklusive einer Immobilienübertragung zu seinen Gunsten ausstellen zu lassen. Meine Mutter ist vor ca. 2 Wochen verstorben. Dem Betreuungsgericht liegt die entsprechende Vollmacht vor.
Frage :
Gibt es für mich ein berechtigtes Intresse beim Notar oder beim Betreuungsgericht Einsichtnahme in die notarielle Vollmacht zu nehmen. Wenn ja, auf welchen Paragraphen kann ich mich berufen oder bin ich vom Good-Will meines Bruder abhängig ?
Vielleicht kann mir jemand den entscheidenden Hinweis geben.
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Notarielle Vollmacht ! Einsichtnahme ???
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Jetzt geht es wohl ums Erbe.
Die Immobilie fällt wieder in die Erbmasse, und Sie können von Ihrem Bruder ein Nachlassverzeichnis verlangen.
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quote:
inklusive einer Immobilienübertragung zu seinen Gunsten ausstellen zu lassen.
Was soll das sein, nur weil er Betreuer ist kann er nicht einfach die Immo "übertragen" lassen.
Uwe
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#Meine Eltern leiden an altersbedingter Demenz. Aufgrund meiner Anregung wurde vom Betreuungsgericht ein Betreuungsverfahren eingeleitet. Mein Bruder hat dies zum Anlass genommen beim Notar eine notarielle Versorgungs-Vollmacht inklusive einer Immobilienübertragung zu seinen Gunsten ausstellen zu lassen.#
Also wurde keine gesesetzliche Betreuung eingerichtet, sondern von den Eltern eine notarielle Generalvollmacht erteilt? Wenn dem so sein sollte, waren die Eltern noch geschäftsfähig, sonst hätte diese nicht erteilt werden können.
#Gibt es für mich ein berechtigtes Intresse beim Notar oder beim Betreuungsgericht Einsichtnahme in die notarielle Vollmacht zu nehmen.#
Was soll das bringen? Scheinbar wurde die Vollmacht umfassend erteilt, da die Immobilie mit dieser übertragen wurde. Die einzige Möglichkeit dagegen "anzugehen", wäre nachzuweisen, dass die Eltern zum Zeitpunkt der Erstellung der Vollmacht nicht geschäftsfähig waren - und das dürfte schwierig werden, da der Notar sich von der Geschäftsfähigkeit überzeugen muss.
#Die Immobilie fällt wieder in die Erbmasse..#
Nein, die Immobilie fällt nicht
zurück in die Erbmasse.
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quote:
Also wurde keine gesesetzliche Betreuung eingerichtet, sondern von den Eltern eine notarielle Generalvollmacht erteilt? Wenn dem so sein sollte, waren die Eltern noch geschäftsfähig, sonst hätte diese nicht erteilt werden können.
1. Das Betreuungsverfahren wurde hinsichtlich meines Vaters noch nicht abgeschlossen. Die Vollmacht wurde dem Betreuungsgericht nach einem Zeitraum von 6-8 Monaten zugestellt.
2. Außer um die Erbschaft geht es vorallem darum, dass er in ein Heim abgeschoben werden soll. Er hatte mit seiner Frau und einer Haushaltshilfe in einer ca 100 qm Wohnung in seinem Haus gewohnt.Der Pflegedienst kam zudem 2 x täglich. Er möchte nicht in ein Heim, jedoch ist es im Interesse des Bevollmächtigten in in eine Pflegeheim abzuschieben um somit die Wohnung weitervermieten zu können. Es handelt sich um ein Wohn und Geschäftshaus.
3. Die Festellung der Geschäftsfähigkeit eines an Demenz Erkrankten ist nicht so ohne weiteres feststellbar und ich bezweifle sehr dass ein Notar das medizinische Fachwissen hat zwischen aktuellen Schüben bzw. Kriterien und Gradeinteilung demenzieller Syndrome zu unterscheiden.
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