Wenn ein notarieller Vertrag im Vollrausch unter Alkohol und Drogeneinfluss geschlossen wurde, kann man ihn dann anfechten?
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-- Editiert larissa10 am 18.03.2013 13:02
Notarieller Vertrag
18. März 2013
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Frage vom 18. März 2013 | 13:01
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 2x hilfreich)
Notarieller Vertrag
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#1
Antwort vom 18. März 2013 | 13:33
Von
Status: Schüler (437 Beiträge, 331x hilfreich)
Hallo,
Man muss ihn gar nicht anfechten, die Blutalkoholkonzentration muss dazu aber schon erheblich sein. Schauen Sie mal in
§ 105 Abs.2 BGB
.
Gruss
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#2
Antwort vom 18. März 2013 | 13:47
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 2x hilfreich)
Wie läuft das dann juristisch? Wie weißt man das am besten nach? Kann man den Notar wegen Falschb eurkundung belangen?
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#3
Antwort vom 18. März 2013 | 17:05
Von
Status: Student (2281 Beiträge, 1340x hilfreich)
Das setzt vorraus, dass der Notar den Zustand erkennen mußte. Aber dass ist wohl schwer nachzuweisen.
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