Hallo
Wir haben vor 10 Jahren ein Testament beim Notar wegen unserem Haus gemacht.
Was ist wenn ich jetzt noch ein Schriftliches mache weil sich einiges geändert hat,ist das Schriftliche Testament dem
Notariellen dann überlegen? Weil es nachträglich gemacht wurde?
Gruß
Notarielles Testament oder Schriftliches?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein Testament wird nicht für alle Ewigkeit in Stein gemeißelt. Du kannst deinen letzten Willen jederzeit und nach eigenem Gutdünken ändern oder widerrufen. Schließlich ergeben sich im Laufe der Jahre u. U. neue Konstellationen oder es sind im Testament bedachte Personen verstorben, usw. Es gibt keine Mengenbegrenzung für neue oder überarbeitete Testament. Es ist sogar zu empfehlen, sich ein einmal gemachtes Testament gelegentlich wieder durchzulesen - ob die darin getroffenen Regelung weiterhin Bestand haben sollen.
Natürlich kann auch ein notarielles Testament geändert oder widerrufen werden. Es reicht der Gang zum Notar, um eine Änderung vornehmen zu lassen oder man lässt sich das Testament aushändigen. Man kann es handschriftlich ergänzen oder abändern. Hier sind Formvorschriften zu beachten (jeder Zusatz/jede Änderung muss gekennzeichnet, unterschrieben und mit Ort und Datum versehen werden, damit nachvollziehbar bleibt, wann und wo der Erblasser das Testament überarbeitet hat).
Zitat:Es reicht der Gang zum Notar, um eine Änderung vornehmen zu lassen oder man lässt sich das Testament aushändigen.
Das notarielle Testament kann auch mit einem privatschriftlich Testament widerrufen werden und muss nicht zwingend aus der Verwahrung genommen werden.
Soll das Testament komplett erneuert werden oder genügt eine Ergänzung?
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Man sollte auch bedenken, dass bei einem handschriftlichen Änderungstestament wieder ein Erbschein erforderlich wird. Dadurch wird – neben dem höheren Aufwand für die Erben – auch die Investitionen in das erste notarielle Testament etwas entwertet. Es ist auch nicht gesagt, dass bei Änderungen wieder Notargebühren in der Höhe anfallen wie beim ersten Mal. Das hängt von Art und Umfang der Änderungen ab.
Zitat:Will sagen: wenn es ein beim Notar liegendes Testament gibt,
Der Notar muss ein Testament in die amtliche Verwahrung beim Amtsgericht geben.
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