Notarielles Testament oder Schriftliches?

12. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
Cat 2
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 7x hilfreich)
Notarielles Testament oder Schriftliches?

Hallo
Wir haben vor 10 Jahren ein Testament beim Notar wegen unserem Haus gemacht.
Was ist wenn ich jetzt noch ein Schriftliches mache weil sich einiges geändert hat,ist das Schriftliche Testament dem
Notariellen dann überlegen? Weil es nachträglich gemacht wurde?
Gruß

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Ein Testament wird nicht für alle Ewigkeit in Stein gemeißelt. Du kannst deinen letzten Willen jederzeit und nach eigenem Gutdünken ändern oder widerrufen. Schließlich ergeben sich im Laufe der Jahre u. U. neue Konstellationen oder es sind im Testament bedachte Personen verstorben, usw. Es gibt keine Mengenbegrenzung für neue oder überarbeitete Testament. Es ist sogar zu empfehlen, sich ein einmal gemachtes Testament gelegentlich wieder durchzulesen - ob die darin getroffenen Regelung weiterhin Bestand haben sollen.


Natürlich kann auch ein notarielles Testament geändert oder widerrufen werden. Es reicht der Gang zum Notar, um eine Änderung vornehmen zu lassen oder man lässt sich das Testament aushändigen. Man kann es handschriftlich ergänzen oder abändern. Hier sind Formvorschriften zu beachten (jeder Zusatz/jede Änderung muss gekennzeichnet, unterschrieben und mit Ort und Datum versehen werden, damit nachvollziehbar bleibt, wann und wo der Erblasser das Testament überarbeitet hat).

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8040 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat:
Es reicht der Gang zum Notar, um eine Änderung vornehmen zu lassen oder man lässt sich das Testament aushändigen.

Das notarielle Testament kann auch mit einem privatschriftlich Testament widerrufen werden und muss nicht zwingend aus der Verwahrung genommen werden.

Soll das Testament komplett erneuert werden oder genügt eine Ergänzung?

1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Rechtsanwalt Lars Winkler
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 331x hilfreich)

Man sollte auch bedenken, dass bei einem handschriftlichen Änderungstestament wieder ein Erbschein erforderlich wird. Dadurch wird – neben dem höheren Aufwand für die Erben – auch die Investitionen in das erste notarielle Testament etwas entwertet. Es ist auch nicht gesagt, dass bei Änderungen wieder Notargebühren in der Höhe anfallen wie beim ersten Mal. Das hängt von Art und Umfang der Änderungen ab.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8040 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat:
Will sagen: wenn es ein beim Notar liegendes Testament gibt,

Der Notar muss ein Testament in die amtliche Verwahrung beim Amtsgericht geben.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.919 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen