Hallo,
vielleicht kann jemand etwas dazu sagen:
Kurz vor dem Tode des Vaters sind die Eltern gemeinsam zum Notar gegangen, um ein Testament
zu hinterlegen. Demnach sollte jeweils der Ehepartner im Falle des Ablebens des anderen Alleinerbe/-erbin werden. Das Schriftstück wurde den Eltern zugeschickt, jedoch konnte es vom Vater nicht mehr rechtzeitig unterschrieben werden, weil er leider plötzlich verstarb. Nun schlägt der Notar der Mutter eine reguläre Erbengemeinschaft bestehend aus Mutter und Kindern vor.
Im einvernehmlichen Sinne aller Kinder und der Mutter aber wäre es, dass die ursprünglich geplante und beim Notar vorbereitet Alleinerbschaft für die Mutter in Kraft treten würde. Kann das vom Notar verfasste Dokument (leider ohne Unterschrift des Vaters)irgendwie doch noch als letztwillige Verfügung/als öffentliches Testamement Anwendung finden?
Herzlichen Dank und viele Grüße!
Tulp
-- Editiert tulp am 27.12.2012 01:11
-- Editiert tulp am 27.12.2012 01:15
Notarielles Testament ohne Unterschrift - Möglich?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Nein. Selbst wenn er das vom Notar verfasste Schriftstück zu Hause noch unterschrieben hätte, wäre das kein formwirksames Testament.
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Das Schriftstück wurde den Eltern zugeschickt, jedoch konnte es vom Vater nicht mehr rechtzeitig unterschrieben werden, weil er leider plötzlich verstarb.
Hier hat der Notar wohl einen Entwurf des Testaments verschickt. Zur Wirksamheit hätte dieses Testament notariell beurkundet werden müssen.
Nun schlägt der Notar der Mutter eine reguläre Erbengemeinschaft bestehend aus Mutter und Kindern vor.
Das schlägt der Notar nicht vor, wenn kein formgültiges Testaments vorhanden ist, gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge.
Im einvernehmlichen Sinne aller Kinder und der Mutter aber wäre es, dass die ursprünglich geplante und beim Notar vorbereitet Alleinerbschaft für die Mutter in Kraft treten würde.
Das funktioniert aber nicht.
Kann das vom Notar verfasste Dokument (leider ohne Unterschrift des Vaters)irgendwie doch noch als letztwillige Verfügung/als öffentliches Testamement Anwendung finden?
Nein.
-- Editiert cruncc1 am 27.12.2012 20:37
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Wie wäre es, wenn alle Kinder die Erbschaft ausschlagen. Dann wäre doch auch so die Mutter die Alleinerbin.
Gruß
Shihaya
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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"
Nein. Dann erben die Eltern/Geschwister/neffen und Nichten neben der Mutter.
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Man kann nicht zu Gunsten einer Person ausschlagen, zunächst treten die Abkömmlinge der Ausschlagenden an deren Stelle.
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