Hallo,
ich hatte hier schon mal ein Thema eröffnet in welchem ich beschrieb, dass "vom Erblasser" ein notariellen Testamentes ausgebessert wurde und die Gültigkeit wurde hier verneint.
Nun die neue Frage: Wie sieht es aber aus, wenn dieses Ausbessern/handschriftliche Veränderung der Notar selbst vorgenommen hat?
Nehmen wir mal an es sind in diesem notariellen Testament
2 Erben genannt, jeder soll zu 50 % erben. Nun streicht der Notar handschriftlich die 50 % durch und schreibt beim einen 1/3 beim anderen 2/3 hin. Er unterschreibt zwar diese Änderung, aber es steht bei der Änderung weder ein Datum noch ist die Änderung mit einem Stempel bzw. Siegel beglaubigt? Warum setzt dieser Notar nicht (wie schon vorher fünf Mal geschehen) ein komplett "neues Testament" auf?
Ist dieses Testament überhaupt formgültig ?
LG
Gitti33
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-- Editiert Gitti33 am 18.04.2014 16:56
Notarielles Testament vom Notar "ausgebessert"
Die Änderung ist gültig, wenn sie vor der Unterschrift des Erblassers vorgenommen wurde und dann mit der Änderung beurkundet wurde. Es ist davon auszugehen, dass so ein Fall hier vorliegt.
quote:
Warum setzt dieser Notar nicht (wie schon vorher fünf Mal geschehen) ein komplett "neues Testament" auf?
Keine Ahnung. Ist das Testament mit Schreibmaschine aufgesetzt worden?
Das Ganze deutet darauf hin, dass der Erblasser im Beurkundungstermin diese Änderung gewünscht hat und es zu umständlich gewesen wäre, ein neues Testament aufzusetzen.
quote:
Ist dieses Testament überhaupt formgültig ?
Ja
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Hallo,
die Erblasserin hat Ende März letzten Jahres dieses notariell beglaubigte Testament erstellen lassen, die Änderung wurde wohl Mitte Mai vorgenommen, also ca. 6 Wochen später. Zu diesem Zeitpunkt lief bereits ein Verfahren wegen Betreuung und der Notar wußte wohl auch von der Diagnose Demenz. Die Änderung Mitte Mai war in diesem Jahr bereits die 3. Änderung. So viel ich weiß hat sich der Notar auch erst geweigert, aber die Erblasserin ist sehr penetrant und gibt nicht nach, Telefonterror bis sie ihren Willen bekommt!
Kann es sein, dass der Notar nur auf dem im Besitz der Erblasserin befindlichen Testament handschriftliche Änderungen vorgenommen hat, um seine Ruhe zu haben und beim Nachlassgericht liegt noch die Orginalfassung, die dann aber gültig wäre oder würde sich der Notar fast schon strafbar machen? Wie gesagt: Bei der handschriftlichen Änderung des Notars steht kein Datum, so dass man gar nicht sicher weiß, wann die Änderung vorgenommen wurde, inzwischen ist die Erblasserin zu 100% testierunfähig!
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quote:
Kann es sein, dass der Notar nur auf dem im Besitz der Erblasserin befindlichen Testament handschriftliche Änderungen vorgenommen hat, um seine Ruhe zu haben und beim Nachlassgericht liegt noch die Orginalfassung, die dann aber gültig wäre
Das kann sein und das ist bei der Schilderung nach meiner Einschätzung sogar wahrscheinlich.
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