Notarkosten

14. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Runaway
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Notarkosten

Hallo mal eine Frage.
Im BGB (Erbrecht) § 2314 heißt es:

BGB § 2314 Auskunftspflicht des Erben

--------------------------------------------------------------------------------

(1) Ist der Pflichtteilsberechtigte nicht Erbe, so hat ihm der Erbe auf Verlangen über den Bestand des Nachlasses Auskunft zu erteilen. Der Pflichtteilsberechtigte kann verlangen, dass er bei der Aufnahme des ihm nach § 260 vorzulegenden Verzeichnisses der Nachlassgegenstände zugezogen und dass der Wert der Nachlassgegenstände ermittelt wird. Er kann auch verlangen, dass das Verzeichnis durch die zuständige Behörde oder durch einen zuständigen Beamten oder Notar aufgenommen wird.

(2) Die Kosten fallen dem Nachlass zur Last.

Was bedeutet der Passus unter Punkt 2 wenn es denn nichts zu erben gibt...wer zahlt dann die Notarkosten...derjenige der die Erben auffordert eine notarielle Aufstellung zu machen...oder die Erben selber.??

Vielen Dank für die Hilfe.

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16828x hilfreich)

Die Erben müssen zahlen, es sei denn, sie schlagen das Erbe aus. In so einem Fall belibt wahrscheinlich der Pflichtteilsberechtigte auf den Kosten sitzen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Runaway
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen herzlichen Dank.... :-)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.834 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen