Hallo zusammen,
ich bin mir nicht sicher in welche Kategorie mein Thema passt. Da es aber inhaltlich zum Erbrecht passt, versuche ich es hier.
Wir möchten einen notariellen Ehe- und Erbvertrag schließen. Bei meiner Recherche im Internet habe ich herausgefunden, dass bei Beurkundung eines Ehevertrages und eines Erbvertrages jeweils eine zweifache Notargebühr fällig wird.
Wenn wir beides gleichzeitig beurkunden lassen, fällt die zweifache Gebühr dann einmal oder zweimal an? Spielt es dabei eine Rolle ob es sich um ein gemeinsames Dokument oder um zwei getrennte Urkunden handelt oder werden immer die gleichen Gebühren fällig?
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Viele Grüße
Peter
Notarkosten für einen Ehe- und Erbvertrag
6. Februar 2021
Thema abonnieren
Frage vom 6. Februar 2021 | 21:43
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Notarkosten für einen Ehe- und Erbvertrag
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 7. Februar 2021 | 07:56
Von
Status: Lehrling (1587 Beiträge, 976x hilfreich)
Wenn beides in einer Urkunde beurkundet wird fällt die doppelte Gebühr nur einmal an, aber der Geschäftswert (nach dem sich die Norargebühren berechnen) erhöht sich.
Bei getrennten Urkunden fällt die doppelte Gebühr für jede Urkunde an.
Und jetzt?
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